Minijobs gehören für viele Menschen in Deutschland fest zum Alltag – als Nebenverdienst, als Zuverdienst zur Rente oder als unkomplizierter Einstieg ins Arbeitsleben. Doch seit einiger Zeit wird auf politischer Ebene offen über ihre Zukunft gestritten. Die Tagesschau berichtet über Pläne, den Sonderstatus geringfügiger Beschäftigung deutlich einzuschränken oder ganz abzuschaffen. Was ist dran an der Debatte – und was würde ein solcher Schritt konkret bedeuten?
Worum es geht
Im Kern dreht sich die Diskussion um eine Empfehlung der Rentenkommission: Minijobs sollen künftig ohne Ausnahmemöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, und ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus soll wegfallen. Beitragsfrei beschäftigt bleiben sollen nach diesen Vorschlägen nur noch Schülerinnen und Schüler.
Heute funktioniert der Minijob anders: Beschäftigte zahlen in der Regel keine eigenen Sozialabgaben, der Arbeitgeber trägt pauschale Beiträge. Für viele gilt dadurch „brutto gleich netto" – mehr dazu in unserem Beitrag Brutto gleich Netto? Was beim Minijob wirklich ankommt. Genau dieser Sonderstatus steht nun zur Debatte.
Wie viele Menschen das betrifft
Die Zahlen sind beachtlich. Rund sieben Millionen Menschen in Deutschland sind in einem Minijob beschäftigt. Davon sind nach Angaben aus der Debatte etwa 1,2 Millionen Studierende, rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner und ungefähr 4,5 Millionen Menschen, die den Minijob als Nebenbeschäftigung ausüben.
Die größten Gruppen arbeiten im Handel und in der Gastronomie – also genau dort, wo der Widerstand gegen die Reformpläne am größten ist. Allein im gewerblichen Bereich zählt die Minijob-Zentrale rund 6,5 Millionen geringfügig Beschäftigte.
Die Verdienstgrenze steigt – langsam, aber stetig
Bevor man über einen Wegfall spricht, lohnt der Blick auf die aktuellen Regeln. Die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze:
- 2026: Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde, Minijob-Grenze 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr).
- 2027: Mindestlohn 14,60 Euro pro Stunde, Minijob-Grenze voraussichtlich 633 Euro im Monat.
Die maximal mögliche Arbeitszeit bleibt dabei konstant bei rund zehn Stunden pro Woche. Die Grenze steigt also nicht, weil man mehr arbeiten darf, sondern weil die bezahlte Stunde mehr wert ist.
Der Trend zeigt ohnehin nach unten
Unabhängig von der politischen Debatte ist die Zahl der Minijobs schon seit Jahren rückläufig. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartet für 2025 einen Rückgang um rund 20.000 auf 4,83 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte; für 2026 wird ein weiterer Rückgang um etwa 30.000 auf 4,81 Millionen prognostiziert. Damit setzt sich der bereits vor der Corona-Pandemie sichtbare, langfristig sinkende Trend fort.
Das Hauptargument der Kritiker: Verdrängung statt Brücke
Lange galt der Minijob als „Brücke" in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Eine viel beachtete IAB-Studie zeichnet jedoch ein anderes Bild. Die Untersuchung von Matthias Collischon, Kamila Cygan-Rehm und Regina T. Riphahn kommt zu dem Ergebnis, dass Minijobs in kleinen Betrieben reguläre Stellen eher verdrängen, als sie zu schaffen.
Demnach ersetzt ein zusätzlicher Minijob in einem Kleinbetrieb im Schnitt etwa eine halbe sozialversicherungspflichtige Stelle. Hochgerechnet dürften Minijobs allein in kleinen Betrieben rund 500.000 sozialversicherungspflichtige Jobs verdrängt haben. Die erhoffte Brückenfunktion fällt der Studie zufolge deutlich schwächer aus als angenommen – viele Beschäftigte verbleiben im Niedriglohnsegment.
Was eine Abschaffung für die Betroffenen bedeuten würde
Auf der anderen Seite steht die finanzielle Realität der Beschäftigten. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat berechnet, was eine Umwandlung in reguläre, sozialversicherungspflichtige Stellen auslösen würde.
Das Ergebnis der Ökonomen Oliver Holtemöller und Birgit Schultz: Betroffen wären rund vier Millionen der sieben Millionen Minijobber. Die Sozialversicherungen erhielten dadurch zwar Zusatzeinnahmen von etwa 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 – allerdings „zulasten der Nettoeinkommen der Betroffenen". Wer heute brutto wie netto verdient, müsste künftig eigene Beiträge zahlen und hätte unter dem Strich weniger auf dem Konto.
Das Institut weist zugleich darauf hin, dass der durchschnittliche Minijob-Verdienst 2024 nur bei rund 72 Prozent der zulässigen Höchstgrenze lag – viele schöpfen den Rahmen also gar nicht aus. Der Gesamteffekt auf die Beschäftigung bleibt damit unklar; empfohlen wird ein Übergangszeitraum für die Anpassung.
Wer dafür ist – und wer dagegen
Die Lager sind klar verteilt:
- Gewerkschaften befürworten die Reform überwiegend. Ihr Argument: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sichert die Menschen besser ab und stärkt die Sozialkassen.
- Arbeitgeberverbände, besonders aus Handel, Gastronomie und Handwerk, lehnen eine Abschaffung mehrheitlich ab. Sie fürchten höhere Kosten und den Verlust flexibler Beschäftigungsmodelle.
Was du jetzt wissen solltest
Wichtig vorweg: Beschlossen ist nichts. Es handelt sich um Empfehlungen und politische Vorschläge, nicht um geltendes Recht. Für 2026 und 2027 gelten die bekannten Regeln – inklusive der steigenden Verdienstgrenze. Falls eine Reform kommen sollte, dürfte sie mit Übergangsfristen versehen sein, wie das IWH es nahelegt.
Trotzdem lohnt es sich, die Entwicklung im Blick zu behalten:
- Als Nebenverdiener: Behalte deine Verdienstgrenze im Auge und prüfe regelmäßig, ob dein Stundenlohn dem aktuellen Mindestlohn entspricht.
- Als Rentner oder Studierende: Für euch sind in den Vorschlägen teils Sonderregeln vorgesehen – hier lohnt es sich, künftige Beschlüsse genau zu verfolgen.
- Grundsätzlich: Wer ohnehin über mehr Stunden oder einen Übergang in eine reguläre Teilzeitstelle nachdenkt, kann sich frühzeitig informieren, was das für Netto-Lohn und Absicherung bedeutet.
Ob der Minijob in seiner heutigen Form bleibt, ist offen. Sicher ist: Die Debatte zeigt, dass geringfügige Beschäftigung in Deutschland an einem Wendepunkt steht – und dass es sich lohnt, die eigene Situation zu kennen.
Quellen
- Tagesschau: Minijobs in Deutschland: Was hinter dem geplanten Wegfall steckt
- IAB-Forum: Minijobs in Kleinbetrieben: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird verdrängt
- IWH Halle: Eine Abschaffung von Minijobs würde die Nettoeinkommen der Betroffenen reduzieren
- Minijob-Zentrale: Mindestlohn und Verdienstgrenze
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zum Mindestlohn