Deine Angaben
Die Minijob-Grenze liegt aktuell bei 603 € im Monat.
Dein Ergebnis
Von 538 € bleiben dir 189,40 € zusätzlich zum Bürgergeld – dank der Erwerbstätigen-Freibeträge.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Berechnung deines Jobcenters.
Wie funktioniert der Freibetrag beim Bürgergeld?
Wenn du Bürgergeld beziehst und nebenbei in einem Minijob arbeitest, wird nicht dein gesamter Verdienst auf das Bürgergeld angerechnet. Über die Erwerbstätigen-Freibeträge bleibt dir immer ein Teil deines Verdienstes zusätzlich erhalten.
So rechnet das Jobcenter
Die ersten 100 € bleiben komplett anrechnungsfrei. Vom Verdienst zwischen 100 und 520 € darfst du 20 % behalten, zwischen 520 und 1.000 € sind es 30 % und zwischen 1.000 und 1.200 € (mit Kind bis 1.500 €) noch 10 %. Bei einem Minijob mit 538 € im Monat bleiben dir so 189,40 € anrechnungsfrei – der Rest mindert das Bürgergeld.
Häufige Fragen
Wie viel vom Minijob darf ich beim Bürgergeld behalten?
Die ersten 100 € bleiben komplett anrechnungsfrei. Von 100–520 € darfst du 20 % behalten, von 520–1.000 € sind es 30 % und von 1.000–1.200 € (mit Kind bis 1.500 €) noch 10 %. Bei einem Verdienst von 538 € bleiben dir so 189,40 € anrechnungsfrei.
Muss ich meinen Minijob dem Jobcenter melden?
Ja, jede Erwerbstätigkeit ist meldepflichtig. Du musst deinen Minijob also beim Jobcenter angeben – der anrechnungsfreie Teil deines Verdienstes bleibt dir trotzdem.
Gilt der Freibetrag pro Person?
Ja, die Freibeträge gelten je erwerbstätiger Person in der Bedarfsgemeinschaft. Verdienen also mehrere Personen, kann jede ihren eigenen Freibetrag nutzen.
Lohnt sich ein Minijob neben dem Bürgergeld?
Ja. Durch die Freibeträge bleibt dir immer ein Teil deines Verdienstes zusätzlich zum Bürgergeld. Je höher dein Verdienst, desto mehr bleibt dir absolut gesehen übrig.
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