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Bleibst du mit deinem Einkommen beitragsfrei familienversichert? Bei einem Minijob gilt die Grenze von 603 €, bei anderem Einkommen 535 € im Monat.
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Beim Öffnen eines Vergleichsrechners werden Daten (z. B. deine IP-Adresse) an den jeweiligen Partner (CHECK24.net bzw. tarifcheck) übertragen – Details in der Datenschutzerklärung. * Partnerprogramm: Bei einem Abschluss erhalten wir ggf. eine Provision; für dich entstehen keine Mehrkosten.
Bei einem Minijob gilt die höhere Geringfügigkeitsgrenze.
Du bleibst beitragsfrei familienversichert
Dein Einkommen liegt unter der Grenze von 603 € im Monat.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Frage im Zweifel deine Krankenkasse.
Über die Familienversicherung kannst du als Ehe-/Lebenspartner oder Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sein – solange dein Einkommen unter der Einkommensgrenze bleibt. Allgemein liegt diese bei 535 € im Monat.
Hast du einen Minijob, gilt statt der allgemeinen Grenze die Geringfügigkeitsgrenze von 603 € im Monat. Bei anderem Einkommen bleibt es bei 535 €. Liegst du darunter, bleibst du beitragsfrei mitversichert. Überschreitest du die Grenze, musst du dich selbst versichern.
Ja. Bei einem Minijob gilt die Geringfügigkeitsgrenze (603 € im Monat) statt der allgemeinen Einkommensgrenze von 535 €. Bis 603 € bleibst du beitragsfrei mitversichert.
Allgemein 535 € im Monat (Stand 2025); bei einem Minijob 603 €.
Ja, die Familienversicherung gilt für Ehe-/Lebenspartner und Kinder, z. B. Studierende, solange das Einkommen unter der Grenze bleibt.
Dann endet die beitragsfreie Mitversicherung und du musst dich selbst (z. B. freiwillig oder studentisch) versichern.
Wir schicken dir eine Checkliste zur Familienversicherung plus passende Minijobs. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.
Vertiefe das Thema mit unseren Ratgeber-Beiträgen rund um Homeoffice-Minijobs.
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