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Mehrere Minijobs gleichzeitig? Die Verdienste werden zusammengerechnet. Gib deine Jobs ein und prüfe, ob die Summe unter 603 € im Monat bleibt.
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Beim Öffnen eines Vergleichsrechners werden Daten (z. B. deine IP-Adresse) an den jeweiligen Partner (CHECK24.net bzw. tarifcheck) übertragen – Details in der Datenschutzerklärung. * Partnerprogramm: Bei einem Abschluss erhalten wir ggf. eine Provision; für dich entstehen keine Mehrkosten.
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Zusammen noch ein Minijob – abgabenfrei
Unverbindliche Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist die Geringfügigkeitsgrenze.
Du darfst mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Entscheidend ist aber nicht der einzelne Job, sondern die Summe aller Verdienste. Solange diese Summe im Monat unter 603 € bleibt, gelten alle Beschäftigungen zusammen weiterhin als ein Minijob – also abgabenfrei.
Minijob 1 + Minijob 2 + Minijob 3 = deine Summe. Liegt diese Summe über 603 €, werden alle Jobs zusammen sozialversicherungspflichtig (Midijob bzw. reguläre Beschäftigung) – die Minijob-Privilegien entfallen dann insgesamt. Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt zudem nur ein einziger Minijob abgabenfrei.
Ja, aber mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Bleibt die Summe unter 603 € im Monat, bleibt es insgesamt ein Minijob.
Dann sind alle Beschäftigungen zusammen sozialversicherungspflichtig (Midijob bzw. reguläre Beschäftigung) – die Minijob-Privilegien entfallen.
Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist nur EIN Minijob abgabenfrei. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
Ja, du musst weitere Beschäftigungen angeben, damit die Grenzen korrekt geprüft werden.
Wir schicken dir deine Übersicht plus passende Homeoffice-Minijobs. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.
Vertiefe das Thema mit unseren Ratgeber-Beiträgen rund um Homeoffice-Minijobs.
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