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Zusammen noch ein Minijob – abgabenfrei
Unverbindliche Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich ist die Geringfügigkeitsgrenze.
Mehrere Minijobs – was gilt?
Du darfst mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Entscheidend ist aber nicht der einzelne Job, sondern die Summe aller Verdienste. Solange diese Summe im Monat unter 603 € bleibt, gelten alle Beschäftigungen zusammen weiterhin als ein Minijob – also abgabenfrei.
So rechnest du
Minijob 1 + Minijob 2 + Minijob 3 = deine Summe. Liegt diese Summe über 603 €, werden alle Jobs zusammen sozialversicherungspflichtig (Midijob bzw. reguläre Beschäftigung) – die Minijob-Privilegien entfallen dann insgesamt. Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt zudem nur ein einziger Minijob abgabenfrei.
Häufige Fragen
Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, aber mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Bleibt die Summe unter 603 € im Monat, bleibt es insgesamt ein Minijob.
Was passiert, wenn die Summe über 603 € liegt?
Dann sind alle Beschäftigungen zusammen sozialversicherungspflichtig (Midijob bzw. reguläre Beschäftigung) – die Minijob-Privilegien entfallen.
Gilt das auch mit einem Hauptjob?
Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist nur EIN Minijob abgabenfrei. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
Muss ich meine Minijobs den Arbeitgebern mitteilen?
Ja, du musst weitere Beschäftigungen angeben, damit die Grenzen korrekt geprüft werden.
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