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Auch im Minijob hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub. Gib deine Arbeitstage pro Woche ein und berechne sofort, wie viele Urlaubstage dir im Jahr zustehen.
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Beim Öffnen eines Vergleichsrechners werden Daten (z. B. deine IP-Adresse) an den jeweiligen Partner (CHECK24.net bzw. tarifcheck) übertragen – Details in der Datenschutzerklärung. * Partnerprogramm: Bei einem Abschluss erhalten wir ggf. eine Provision; für dich entstehen keine Mehrkosten.
An wie vielen Tagen pro Woche arbeitest du?
Gesetzliches Minimum: 20 Tage (5-Tage-Woche). Trag den Wert aus deinem Vertrag ein, falls höher.
Berechnet nach der Formel Vollzeit-Urlaub ÷ 5 × deine Arbeitstage, aufgerundet auf volle Tage.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Arbeitsvertrag und die gesetzlichen Regelungen.
Minijobber haben denselben Urlaubsanspruch wie alle anderen Arbeitnehmer. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche – das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche.
Arbeitest du an weniger Tagen pro Woche, wird der Urlaub anteilig berechnet:
Urlaubstage Vollzeit ÷ Arbeitstage Vollzeit pro Woche × eigene Arbeitstage pro Woche.
Beim gesetzlichen Mindesturlaub sind das 4 Urlaubstage je wöchentlichem Arbeitstag:
Wichtig: Es kommt auf die Arbeitstage an, nicht auf die Stundenzahl. Wer an wenigen Tagen lange arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch wie jemand mit kurzen Schichten an denselben Tagen.
Ja. Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie alle anderen Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz). Der Urlaub wird lediglich anteilig zur Zahl der wöchentlichen Arbeitstage berechnet.
Die Formel lautet: Urlaubstage bei Vollzeit ÷ Arbeitstage pro Woche bei Vollzeit × eigene Arbeitstage pro Woche. Bei gesetzlichem Mindesturlaub (20 Tage bei 5-Tage-Woche) und z. B. 3 Arbeitstagen ergibt das 20 ÷ 5 × 3 = 12 Urlaubstage pro Jahr.
Beim gesetzlichen Mindesturlaub sind es 4 Urlaubstage je wöchentlichem Arbeitstag: bei 1 Tag/Woche 4 Tage, bei 2 Tagen 8 Tage, bei 3 Tagen 12 Tage, bei 4 Tagen 16 Tage. Gewährt dein Arbeitgeber Vollzeitkräften mehr Urlaub, steigt dein Anspruch entsprechend.
Bruchteile von Urlaubstagen werden in der Praxis üblicherweise zugunsten des Arbeitnehmers aufgerundet, wenn sie mindestens einen halben Tag ergeben.
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Vertiefe das Thema mit unseren Ratgeber-Beiträgen rund um Homeoffice-Minijobs.
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