Elternzeit bedeutet nicht automatisch, dass du jede Erwerbstätigkeit ruhen lassen musst. Viele Eltern nutzen die Zeit gezielt, um mit einer leichten Nebenbeschäftigung den Kontakt zur Arbeitswelt zu halten, etwas dazuzuverdienen oder sich beruflich weiterzuentwickeln. Ein Minijob in der Elternzeit ist grundsätzlich möglich – aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die du kennen solltest, bevor du loslegst.
Was das Gesetz erlaubt: bis zu 32 Stunden pro Woche
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erlaubt es, während der Elternzeit in einem gewissen Rahmen erwerbstätig zu sein. Grundsätzlich darf die Arbeitszeit während der Elternzeit im Durchschnitt bis zu 32 Stunden pro Woche betragen. Für einen klassischen Minijob, der in der Regel nur wenige Stunden wöchentlich umfasst, ist diese Grenze in der Praxis kaum ein Problem – ein Minijob liegt fast immer weit darunter.
Wichtig: Bei der Stundenberechnung kommt es auf den monatlichen Durchschnittswert an, nicht auf jede einzelne Woche. Wenn du also in einer Woche mehr und in einer anderen weniger arbeitest, zählt der Mittelwert über den Monat.
Zustimmung des Arbeitgebers ist erforderlich
Möchtest du während der Elternzeit bei deinem bisherigen Arbeitgeber in Teilzeit oder als Minijobber arbeiten, hast du unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Anspruch darauf – dein Arbeitgeber darf nur in engen gesetzlichen Grenzen ablehnen. Möchtest du hingegen einen neuen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen, musst du deinen eigentlichen Arbeitgeber (bei dem die Elternzeit läuft) vorab informieren und dessen Zustimmung einholen. Diese Zustimmung darf ebenfalls nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigert werden.
Empfehlenswert ist es, die Zustimmung schriftlich einzuholen – und zwar vor dem Start des Minijobs. So hast du eine klare Grundlage und vermeidest spätere Missverständnisse.
Auswirkungen auf das Elterngeld
Hier wird es etwas komplizierter – und individuelle Unterschiede spielen eine große Rolle. Wer Basiselterngeld bezieht, sollte wissen, dass ein Einkommen aus einem Minijob grundsätzlich berücksichtigt werden kann. Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen vor der Geburt zugrunde gelegt; ein Zuverdienst während des Elterngeldbezugs kann jedoch dazu führen, dass das Elterngeld anteilig reduziert wird.
Beim Elterngeld Plus, das speziell für Eltern gedacht ist, die während des Bezugszeitraums Teilzeit arbeiten, ist ein Zuverdienst explizit vorgesehen. Der Zuverdienst wird dort anteilig berücksichtigt, führt aber nicht zu einem vollständigen Wegfall des Elterngeldes. Ein Minijob als einzige Einkommensquelle fällt in der Regel in einen günstigen Bereich.
Einen Sonderfall gibt es bei Eltern, die ohnehin nur den Mindestbetrag des Elterngeldes erhalten: In bestimmten Konstellationen wird ein Minijob-Einkommen nicht oder kaum auf diesen Sockelbetrag angerechnet. Weil die Berechnung von vielen individuellen Faktoren abhängt, empfiehlt es sich, vor Aufnahme des Minijobs die zuständige Elterngeldstelle zu kontaktieren.
Ein Praxisbeispiel
Stell dir vor, du bist Mutter eines fünf Monate alten Kindes und beziehst Elterngeld Plus. Du erhältst ein Angebot, zwei Abende pro Woche für je zwei Stunden als Datenerfasserin für ein Unternehmen von zu Hause zu arbeiten – das macht vier Stunden wöchentlich und deutlich unter dem 603-Euro-Limit. Weil du bei deinem bisherigen Arbeitgeber in Elternzeit bist, holst du dessen schriftliche Zustimmung ein. Anschließend meldest du der Elterngeldstelle, dass du nun ein Einkommen erzielst, und klärst, in welchem Umfang das auf dein Elterngeld Plus angerechnet wird. Das Ergebnis: Du bleibst deutlich unter der 32-Stunden-Grenze, die Anrechnung fällt moderat aus – und du hast eine sinnvolle Beschäftigung, die dich beruflich in Übung hält.
Was du vor dem Start klären solltest
Bevor du einen Minijob in der Elternzeit antritst, sind einige Dinge zu prüfen. Zunächst die Genehmigung durch deinen Arbeitgeber – lieber einmal mehr nachfragen als nötig. Außerdem solltest du die Elterngeldstelle informieren, da unterlassene Meldungen zu Rückforderungen führen können. Kläre auch, ob der Minijob mit eventuell laufenden Ansprüchen aus dem Mutterschutz oder anderen Leistungen vereinbar ist.
Falls du Bürgergeld oder andere Sozialleistungen erhältst, gelten zusätzliche Meldepflichten und Anrechnungsregeln – das Jobcenter ist dann ebenfalls zu informieren.
Häufige Fragen
Brauche ich die Erlaubnis meines Arbeitgebers für jeden Minijob?
Wenn du bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob aufnehmen möchtest, benötigst du die Zustimmung desjenigen Arbeitgebers, bei dem du in Elternzeit bist. Diese darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigert werden. Es empfiehlt sich, die Anfrage schriftlich zu stellen und die Antwort schriftlich zu dokumentieren.
Was passiert, wenn ich den Minijob der Elterngeldstelle nicht melde?
Das kann zu einer Rückforderung bereits ausgezahlten Elterngeldes führen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass das Einkommen die Leistung gemindert hätte. Im schlimmsten Fall drohen auch rechtliche Konsequenzen. Melde daher jeden Verdienst unverzüglich der zuständigen Stelle.
Kann ich in der Elternzeit mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Das ist grundsätzlich möglich, solange die Gesamtarbeitszeit unter 32 Stunden pro Woche bleibt und die Gesamtverdienste die Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich nicht überschreiten – andernfalls wird aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Außerdem braucht jeder weitere Job eine Zustimmung des Elternzeit-Arbeitgebers.
Fazit
Ein Minijob in der Elternzeit ist rechtlich erlaubt und für viele Eltern eine sinnvolle Option. Entscheidend sind zwei Dinge: die Zustimmung des Arbeitgebers und die Meldung an die Elterngeldstelle. Wer das beachtet, kann die Zeit zu Hause mit dem Kind aktiv nutzen und gleichzeitig etwas hinzuverdienen. Homeoffice-Tätigkeiten wie Dateneingabe, Transkription oder einfache Kundenservice-Aufgaben lassen sich dabei besonders gut mit dem Alltag mit einem Kleinkind vereinbaren.
Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die genaue Anrechnung auf das Elterngeld hängt von deiner persönlichen Situation ab – wende dich für verbindliche Auskünfte an die zuständige Elterngeldstelle oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.