Minijob und Arbeitslosengeld (ALG I): Was du dazuverdienen darfst

Wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld I bezieht, möchte oft etwas dazuverdienen – sei es aus finanzieller Notwendigkeit oder um in Kontakt mit dem Arbeitsmarkt zu bleiben. Ein Minijob bietet sich dafür an. Doch beim Bezug von ALG I gelten besondere Regeln für den Hinzuverdienst. Dieser Artikel erklärt, was erlaubt ist, wie viel anrechnungsfrei bleibt und worauf du unbedingt achten musst. Wichtig vorab: ALG I (aus der Arbeitslosenversicherung) ist etwas anderes als das Bürgergeld – Letzteres behandelt der Beitrag Minijob und Bürgergeld.

Grundsätzlich erlaubt – mit Grenzen

Ja, du darfst während des ALG-I-Bezugs einen Minijob ausüben. Allerdings gibt es zwei wichtige Einschränkungen: eine zeitliche und eine finanzielle.

Zeitliche Grenze: Eine Nebenbeschäftigung während des Arbeitslosengeldbezugs muss unter 15 Stunden pro Woche bleiben. Wer 15 Stunden oder mehr arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und verliert den Anspruch auf ALG I. Diese Grenze ist streng – schon das gelegentliche Überschreiten kann Folgen haben.

Finanzielle Grenze: Vom Verdienst bleibt ein Freibetrag von 165 Euro im Monat anrechnungsfrei. Alles, was du darüber hinaus verdienst, wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Wie die Anrechnung funktioniert

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Prinzip. Angenommen, du hast einen Minijob, in dem du 300 Euro im Monat verdienst, und arbeitest dabei unter 15 Stunden pro Woche. Vom Verdienst bleiben 165 Euro anrechnungsfrei. Die restlichen 135 Euro werden von deinem monatlichen Arbeitslosengeld abgezogen.

Verdienst du dagegen nur 165 Euro oder weniger, wird gar nichts angerechnet – das Arbeitslosengeld bleibt in voller Höhe erhalten. Für viele lohnt es sich deshalb, den Verdienst bewusst im Rahmen des Freibetrags zu halten, wenn es vor allem um den Kontakt zum Arbeitsmarkt geht.

Die Meldepflicht: unbedingt beachten

Der wichtigste Punkt überhaupt: Du musst jede Nebenbeschäftigung vor Aufnahme bei der Agentur für Arbeit melden. Das gilt unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Wer einen Minijob verschweigt, riskiert nicht nur die Rückforderung von Leistungen, sondern unter Umständen auch ein Bußgeld oder ein Strafverfahren wegen Betrugs.

Die Meldung ist unkompliziert: Du teilst der Agentur mit, dass du eine Nebentätigkeit aufnimmst, mit Angaben zu Arbeitszeit und Verdienst. Halte dich strikt daran – die Ehrlichkeit schützt dich.

Warum ein Minijob trotzdem sinnvoll sein kann

Auf den ersten Blick wirkt die Anrechnung abschreckend. Doch ein Minijob während der Arbeitslosigkeit hat Vorteile, die über das Geld hinausgehen:

  • Kontakt zum Arbeitsmarkt: Du bleibst aktiv und sammelst aktuelle Erfahrung.
  • Netzwerk: Über einen Minijob entstehen Kontakte, die zu einer Festanstellung führen können.
  • Struktur: Eine regelmäßige Tätigkeit gibt dem Alltag Halt.
  • Brücke: Aus einem Minijob wird manchmal mehr – ein Sprungbrett zurück in reguläre Beschäftigung.

Gerade ortsunabhängige Minijobs lassen sich gut mit der Stellensuche vereinbaren. Wer den Wiedereinstieg plant, findet im Beitrag Strategisch nach Homeoffice-Jobs suchen hilfreiche Hinweise.

Was du beachten solltest

  • 15-Stunden-Grenze einhalten: Sonst entfällt der Anspruch auf ALG I komplett.
  • Vor Aufnahme melden: Immer und unabhängig vom Verdienst.
  • Freibetrag kennen: 165 Euro bleiben anrechnungsfrei.
  • Nachweise aufbewahren: Lohnabrechnungen und Meldungen gut dokumentieren.
  • Im Zweifel beraten lassen: Die Agentur für Arbeit gibt verbindliche Auskunft zu deinem Einzelfall.

Fazit

Ein Minijob neben dem Arbeitslosengeld I ist möglich und kann sinnvoll sein – solange du unter 15 Stunden pro Woche bleibst, die Tätigkeit vorab meldest und die Anrechnung kennst: 165 Euro bleiben frei, der Rest wird abgezogen. Der finanzielle Gewinn ist dadurch oft begrenzt, doch der Wert eines Minijobs liegt während der Arbeitslosigkeit vor allem im Erhalt von Aktivität, Kontakten und Struktur. Wer ehrlich meldet und die Grenzen einhält, kann diese Vorteile ohne Risiko nutzen.

Häufige Fragen

Darf ich während des ALG-I-Bezugs einen Minijob ausüben?

Ja, ein Minijob ist während des Bezugs von Arbeitslosengeld I grundsätzlich erlaubt. Es gibt aber eine zeitliche und eine finanzielle Grenze, die du einhalten musst.

Wie viele Stunden darf ich neben dem Arbeitslosengeld arbeiten?

Deine Nebenbeschäftigung muss unter 15 Stunden pro Woche bleiben. Wer 15 Stunden oder mehr arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und verliert den Anspruch auf ALG I.

Wie viel darf ich beim Arbeitslosengeld anrechnungsfrei dazuverdienen?

Vom Verdienst bleibt ein Freibetrag von 165 Euro im Monat anrechnungsfrei. Alles, was du darüber hinaus verdienst, wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.

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