Minijob als Rentner: Hinzuverdienst im Ruhestand

Der Ruhestand muss nicht bedeuten, komplett aufzuhören zu arbeiten. Viele Rentnerinnen und Rentner möchten aktiv bleiben, soziale Kontakte pflegen oder schlicht die Rente etwas aufbessern. Ein Minijob bietet dafür einen unkomplizierten Rahmen – besonders wenn er sich bequem von zu Hause aus erledigen lässt. Die gute Nachricht: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann seit einigen Jahren vollkommen frei hinzuverdienen, ohne Abzüge bei der Rente befürchten zu müssen.

Regelaltersrente und Minijob: freies Hinzuverdienen

Seit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner gilt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat (je nach Jahrgang zwischen 65 und 67 Jahren), darf unbegrenzt hinzuverdienen. Das gilt für Minijobs genauso wie für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen oder selbstständige Tätigkeiten. Die Rente wird dabei nicht gekürzt, egal wie viel du verdienst.

Im Rahmen eines Minijobs liegt die monatliche Verdienstgrenze Stand 2026 bei 603 Euro. Bis zu diesem Betrag fallen für dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer keine Sozialabgaben an – der Verdienst kommt in aller Regel brutto wie netto an. Dein Arbeitgeber zahlt dagegen pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie eine Pauschalsteuer ans Finanzamt.

Keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für dich

Ein wichtiger Aspekt: Du als Rentnerin oder Rentner bist in der Regel über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgesichert. Der Minijob ändert daran nichts – du wirst durch ihn nicht zusätzlich krankenversicherungspflichtig. Auch Pflegeversicherungsbeiträge fallen für dich aus dem Minijob nicht an. Dein Arbeitgeber leistet jedoch weiterhin den pauschalen Arbeitgeberbeitrag von 13 Prozent zur gesetzlichen Krankenversicherung, sofern es sich um einen gewerblichen Minijob handelt.

Rentenversicherung: Einzahlen oder befreit bleiben?

Hier wird es etwas differenzierter. Grundsätzlich besteht im Minijob Rentenversicherungspflicht, von der du dich jedoch befreien lassen kannst. Als Rentner, der ohnehin bereits Rente bezieht, ist die Frage nach weiteren Rentenbeiträgen meist weniger relevant – eventuelle Zusatzbeiträge erhöhen zwar die Rente marginal, der Effekt ist jedoch bei bereits laufender Rente gering. Lass dich im Zweifelsfall von der Deutschen Rentenversicherung oder einem Steuerberater beraten.

Ab Juli 2026 können Minijobber, die sich früher von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, diese Befreiung einmalig rückgängig machen. Für Rentner, die bereits eine Altersrente beziehen, spielt das in der Praxis eine untergeordnete Rolle, da Rentenbeiträge auf die laufende Rente kaum noch nennenswerte Auswirkungen haben.

Ein konkretes Beispiel

Stell dir vor, du bist 68 Jahre alt, beziehst seit drei Jahren deine Regelaltersrente und möchtest nebenbei als Kundenservice-Mitarbeiterin für einen Online-Shop arbeiten – von zu Hause aus, zwei Abende pro Woche. Dein monatliches Gehalt beträgt 450 Euro. Da du die Regelaltersgrenze längst überschritten hast und die Verdienstgrenze von 603 Euro nicht überschreitest, bleibt deine Rente vollständig erhalten. Die 450 Euro kommen brutto wie netto bei dir an. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Minijob-Zentrale an und übernimmt die Abgaben.

Erwerbsminderungsrente: andere Regeln

Wer keine Altersrente, sondern eine Erwerbsminderungsrente bezieht, hat andere Regeln zu beachten. Bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung gelten Hinzuverdienstgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Die genauen Beträge ändern sich jährlich – informiere dich dazu direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, bevor du einen Minijob annimmst.

Steuern auf den Minijob-Verdienst

In den meisten Fällen versteuert dein Arbeitgeber deinen Minijob-Lohn pauschal mit 2 Prozent. Das bedeutet: Du musst den Verdienst in der Regel nicht in der Steuererklärung angeben. Wenn dein Arbeitgeber stattdessen die individuelle Lohnsteuer anwendet, erhältst du eine Lohnsteuerbescheinigung, und der Betrag fließt in die Anlage N deiner Steuererklärung ein. Mehr dazu erfährst du im Artikel Minijob und Steuererklärung.

Häufige Fragen

Wird meine Altersrente durch einen Minijob gekürzt?

Nein. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und Altersrente bezieht, kann ohne jede Einschränkung hinzuverdienen – egal ob Minijob oder Vollzeitjob. Die Rente bleibt in voller Höhe bestehen.

Muss ich meinen Minijob der Rentenversicherung melden?

Das übernimmt dein Arbeitgeber. Er meldet dich bei der Minijob-Zentrale an, die von der Deutschen Rentenversicherung betrieben wird. Du musst dazu nichts Gesondertes unternehmen.

Kann ich als Rentner mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist jedoch: Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Wenn du mit allen Beschäftigungen zusammen über 603 Euro monatlich kommst, verlierst du den Status als Minijobber, und es fallen reguläre Sozialabgaben an.

Fazit

Ein Minijob als Rentner ist eine attraktive Möglichkeit, aktiv zu bleiben und die monatlichen Einnahmen aufzustocken – ohne bürokratische Hürden und ohne Einbußen bei der Rente. Gerade Homeoffice-Tätigkeiten wie Datenpflege, Kundenservice oder Schreibarbeiten lassen sich gut mit dem Ruhestandsalltag kombinieren. Für individuelle steuerliche Fragen empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater oder der Deutschen Rentenversicherung.

Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für persönliche Fragen wende dich an die Minijob-Zentrale (minijob-zentrale.de) oder einen Steuerberater.

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