Urlaub planen als Minijobber: Anspruch und Bezahlung

Ein weit verbreiteter Irrtum hält sich hartnäckig: Minijobber hätten keinen Anspruch auf Urlaub. Das ist falsch. Auch wer geringfügig beschäftigt ist, hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – das schreibt das Gesetz vor. Gerade in der Urlaubszeit lohnt es sich zu wissen, wie viel Urlaub einem zusteht und wie er bezahlt wird. Dieser Artikel erklärt den Urlaubsanspruch im Minijob und gibt Tipps zur Planung.

Minijobber haben Anspruch auf Urlaub

Der gesetzliche Mindesturlaub gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber. Niemand darf dir den Urlaub mit dem Hinweis auf die geringe Stundenzahl verweigern. Der Anspruch ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz und ist nicht verhandelbar.

Wichtig ist die Bezahlung: Urlaub bedeutet bezahlte Freistellung. Du bekommst während deines Urlaubs deinen normalen Lohn weiter, als hättest du gearbeitet. Das ist die sogenannte Urlaubsvergütung – nicht zu verwechseln mit zusätzlichem Urlaubsgeld, das freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wie viel Urlaub dir zusteht

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche, was vier Wochen Urlaub entspricht. Für Minijobber wird dieser Anspruch auf die tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet, denn die meisten arbeiten nicht an sechs Tagen pro Woche.

Die Formel dafür ist einfach: Du multiplizierst die 24 Werktage mit der Zahl deiner wöchentlichen Arbeitstage und teilst das Ergebnis durch sechs. Wer also an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf acht Urlaubstage im Jahr. Wer an drei Tagen arbeitet, auf zwölf. Eine ausführliche Anleitung mit weiteren Beispielen bietet der Beitrag Urlaubsanspruch im Minijob berechnen.

Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage, nicht der Stunden. Ob du an einem Tag zwei oder sechs Stunden arbeitest, ändert die Zahl der Urlaubstage nicht – wohl aber die Höhe der Bezahlung pro Urlaubstag.

Wie der Urlaub bezahlt wird

Während des Urlaubs bekommst du den Lohn weiter, den du im Durchschnitt erhalten hättest. Bei festem Stundenlohn und regelmäßiger Arbeitszeit ist das einfach: Du wirst für die ausgefallenen Stunden ganz normal bezahlt. Bei schwankenden Arbeitszeiten wird ein Durchschnitt der vergangenen Wochen herangezogen.

Für die Berechnung der Verdienstgrenze ist wichtig: Die Urlaubsvergütung zählt zum Verdienst und wird auf die 603-Euro-Grenze angerechnet. Sie ist also kein zusätzliches Geld obendrauf, sondern dein normaler Lohn, nur eben für freie Tage.

Den Urlaub richtig planen und beantragen

Auch als Minijobber beantragst du Urlaub wie jeder andere Arbeitnehmer – rechtzeitig und in Absprache mit dem Arbeitgeber. Gerade in beliebten Zeiten wie den Sommerferien lohnt es sich, früh zu planen, weil viele gleichzeitig frei haben wollen.

Bei ortsunabhängigen Tätigkeiten ist die Abstimmung oft unkompliziert, besonders bei asynchroner Zusammenarbeit. Halte deine Urlaubsplanung schriftlich fest, damit es keine Missverständnisse gibt. Wer übrigens im Urlaub weiterarbeiten und nur den Ort wechseln will, findet im Beitrag Workation die passenden Hinweise – das ist aber kein Urlaub im rechtlichen Sinn.

Was mit nicht genommenem Urlaub passiert

Urlaub sollte möglichst im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Verfällt er, gibt es nur unter bestimmten Bedingungen eine Übertragung ins Folgejahr. Endet das Arbeitsverhältnis, muss nicht genommener Urlaub finanziell abgegolten werden. Diese und weitere Detailfragen behandelt ausführlich der Beitrag Urlaubsanspruch im Minijob berechnen.

Fazit

Auch als Minijobber hast du ein gesetzlich verbrieftes Recht auf bezahlten Urlaub – das ist keine Kulanz des Arbeitgebers, sondern dein Anspruch. Die Zahl der Urlaubstage richtet sich nach deinen wöchentlichen Arbeitstagen, die Bezahlung entspricht deinem normalen Lohn. Wer seinen Anspruch kennt, ihn rechtzeitig plant und schriftlich festhält, kann seine Erholung genauso genießen wie jeder Vollzeitbeschäftigte. Lass dir deinen Urlaub also nicht ausreden – er steht dir zu.

Häufige Fragen

Haben Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja. Der gesetzliche Mindesturlaub gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Niemand darf dir den Urlaub mit dem Hinweis auf die geringe Stundenzahl verweigern, der Anspruch ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz.

Wie viele Urlaubstage stehen mir im Minijob zu?

Das richtet sich nach deinen wöchentlichen Arbeitstagen, nicht nach den Stunden. Du multiplizierst die 24 Werktage des gesetzlichen Mindesturlaubs mit deinen wöchentlichen Arbeitstagen und teilst durch sechs. Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat acht Urlaubstage, bei drei Tagen sind es zwölf.

Zählt die Urlaubsvergütung zur Verdienstgrenze?

Ja. Die Urlaubsvergütung ist dein normaler Lohn für freie Tage und wird auf die 603-Euro-Grenze angerechnet. Sie ist kein zusätzliches Geld obendrauf.

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