Nicht jeder Minijob ist auf Dauer angelegt. Häufig werden Minijobs befristet abgeschlossen – etwa für ein bestimmtes Projekt, eine Saison oder eine Vertretung. Ein befristeter Vertrag endet automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung nötig wäre. Doch für Befristungen gelten besondere Regeln, die du kennen solltest. Dieser Artikel erklärt, was beim befristeten Minijob-Vertrag gilt.
Was Befristung bedeutet
Ein befristeter Arbeitsvertrag hat von vornherein ein festgelegtes Ende. Das kann ein konkretes Datum sein (zeitliche Befristung) oder ein bestimmtes Ereignis, etwa das Ende eines Projekts oder die Rückkehr einer vertretenen Person (Zweckbefristung). Mit Erreichen dieses Endes läuft das Arbeitsverhältnis automatisch aus – es muss nicht gekündigt werden.
Das unterscheidet den befristeten vom unbefristeten Vertrag, der bis zu einer Kündigung weiterläuft. Auch befristete Minijobs müssen ordnungsgemäß angemeldet werden, wie es Minijob anmelden: Schritt für Schritt beschreibt.
Befristung mit und ohne Sachgrund
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten der Befristung:
Mit Sachgrund: Es gibt einen konkreten Grund für die Befristung – etwa eine Vertretung während Elternzeit oder Krankheit, ein zeitlich begrenztes Projekt oder eine Saisontätigkeit. Solche Befristungen sind in der Regel zulässig und können unter bestimmten Bedingungen auch wiederholt werden.
Ohne Sachgrund: Eine Befristung ist auch ohne besonderen Grund möglich, allerdings nur begrenzt – in der Regel bis zu zwei Jahren, innerhalb derer der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden darf. Wichtig: Eine sachgrundlose Befristung ist meist nicht zulässig, wenn du beim selben Arbeitgeber zuvor schon einmal beschäftigt warst.
Die Schriftform ist entscheidend
Ein zentraler Punkt: Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden, und zwar vor Beginn der Beschäftigung. Fehlt die Schriftform oder wird sie erst nachträglich vereinbart, gilt der Vertrag als unbefristet. Achte deshalb darauf, dass die Befristung klar und schriftlich in deinem Vertrag steht – ein Punkt, den auch die Arbeitsvertrag-Checkliste behandelt.
Deine Rechte als befristet Beschäftigter
Befristet Beschäftigte haben grundsätzlich dieselben Rechte wie unbefristet Beschäftigte. Dazu gehören:
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, mindestens der Mindestlohn.
- Anteiliger Urlaub entsprechend der Dauer.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach der Wartezeit.
- Ein Arbeitszeugnis zum Ende der Beschäftigung.
Du darfst wegen der Befristung nicht schlechter behandelt werden als Festangestellte. Eine ordentliche Kündigung vor dem vereinbarten Ende ist bei befristeten Verträgen übrigens nur möglich, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde.
Was am Ende passiert
Läuft die Befristung aus, endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Wird darüber hinaus weitergearbeitet, ohne dass etwas Neues vereinbart wird, kann daraus ein unbefristetes Verhältnis entstehen. Wer weiterbeschäftigt werden möchte, sollte das rechtzeitig ansprechen – ähnlich wie beim Übergang vom Praktikum zum Minijob.
Eine befristete Tätigkeit kann auch ein guter Einstieg sein: Wer überzeugt, wird oft in ein dauerhaftes Verhältnis übernommen. Für rein saisonale, kurze Einsätze ist allerdings manchmal die kurzfristige Beschäftigung die passendere Form.
Fazit
Der befristete Minijob-Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt und ist bei Projekten, Vertretungen oder Saisonarbeit verbreitet. Entscheidend ist, dass die Befristung schriftlich und vor Beginn der Beschäftigung vereinbart wird – sonst gilt der Vertrag als unbefristet. Deine Rechte auf Lohn, Urlaub, Lohnfortzahlung und ein Zeugnis bestehen wie bei jedem anderen Minijob. Wer eine Weiterbeschäftigung wünscht, sollte das frühzeitig ansprechen. So nutzt du die Befristung als faire, planbare Beschäftigungsform – und vielleicht als Sprungbrett zu mehr.