Kündigung im Minijob: Fristen und Rechte

Auch wenn ein Minijob oft locker und informell beginnt – im Fall einer Kündigung gelten klare Regeln. Das Arbeitsrecht macht keinen generellen Unterschied zwischen einer Vollzeitstelle und einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis: Dieselben grundlegenden Schutzrechte, dieselben gesetzlichen Fristen, dieselbe Schriftformpflicht. Wer weiß, was im Ernstfall gilt, kann seine Rechte besser wahrnehmen – egal ob man selbst kündigen will oder eine Kündigung erhalten hat.

Die gesetzliche Kündigungsfrist im Minijob

Wenn im Arbeitsvertrag keine andere Frist vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Grundregel: vier Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Das bedeutet, eine Kündigung muss mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Beendigungsdatum zugegangen sein, wobei das Datum auf den 15. oder den letzten Tag des Monats fallen muss.

Ein Beispiel: Du möchtest deinen Minijob zum 30. Juni beenden. Dann muss die Kündigung spätestens am 2. Juni (vier Wochen vorher, gerechnet auf den letzten Kalendertag des Monats) beim Arbeitgeber eingegangen sein. Geht die Kündigung erst am 5. Juni ein, greift die nächstmögliche Frist – das Arbeitsverhältnis endet dann erst zum 31. Juli.

Für Arbeitgeber, die ein langjähriges Beschäftigungsverhältnis beenden, gelten gestaffelte längere Fristen: Nach zwei bis fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Frist mindestens einen Monat zum Monatsende, nach längerer Beschäftigung verlängert sie sich weiter. Diese verlängerten Fristen gelten nur für die arbeitgeberseitige Kündigung – die Arbeitnehmerfrist bleibt bei vier Wochen, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht.

Schriftform ist Pflicht

Eine Kündigung im Minijob muss schriftlich erfolgen – das schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Eine mündliche Kündigung, eine WhatsApp-Nachricht oder eine E-Mail genügen nicht. Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein, und der Empfänger muss es tatsächlich erhalten haben.

Wer kündigt, sollte daher auf den Zugang des Schreibens achten. Bei einer persönlichen Übergabe ist eine Empfangsbestätigung sinnvoll. Wer per Post kündigt, kann Einschreiben mit Rückschein nutzen, um den Zugang nachweisen zu können. Arbeitnehmer sollten sich ebenfalls eine Kopie ihres Kündigungsschreibens aufbewahren und idealerweise den Eingang beim Arbeitgeber bestätigen lassen.

Probezeit: kürzere Frist, mehr Flexibilität

Wenn eine Probezeit vereinbart wurde – sie darf im Minijob maximal sechs Monate dauern –, gelten während dieser Zeit verkürzte Kündigungsfristen: zwei Wochen, und zwar zu jedem beliebigen Datum. Es muss also kein bestimmter Kalendertag sein, und die Frist ist deutlich kürzer als nach der Probezeit. Beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer – können in der Probezeit mit dieser kurzen Frist kündigen.

Auch eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist in der Probezeit in der Regel möglich – allerdings nicht vollständig schrankenlos, denn bestimmte besondere Schutzrechte (wie Mutterschutz oder Schwerbehindertenrecht) gelten auch hier.

Kündigungsschutz: wann er gilt, wann nicht

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen – aber es gilt nicht automatisch für jeden Minijob. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestanden haben, und der Betrieb muss mehr als zehn Beschäftigte haben.

Wer also in einem kleinen Unternehmen mit fünf Mitarbeitenden einen Minijob hat, genießt in der Regel keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis dann ohne Angabe von sozialen Gründen beenden – muss aber natürlich die Fristen und die Schriftform einhalten.

In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet: Der Arbeitgeber braucht einen anerkannten Grund – betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Einfach so, ohne nachvollziehbaren Grund, darf er dann nicht kündigen.

Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen

Unabhängig vom allgemeinen Kündigungsschutz gibt es Gruppen, die einen besonderen Schutz genießen. Schwangere und Mütter in der Schutzfrist nach der Geburt dürfen grundsätzlich nicht gekündigt werden. Gleiches gilt für Eltern in der Elternzeit, Personen mit anerkannter Schwerbehinderung sowie Betriebsratsmitglieder. Dieser besondere Schutz gilt auch im Minijob – und auch in kleinen Betrieben.

Eigenkündigung: so gehst du vor

Wenn du deinen Minijob selbst beenden möchtest, schreibe ein kurzes, sachliches Kündigungsschreiben. Es genügt, den Namen, die Adresse, das Datum, die Beschäftigung, das gewünschte Enddatum sowie deine Unterschrift anzugeben. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Formuliere die Kündigung höflich – auch wenn der Anlass unangenehm war. Ein positives Zeugnis ist leichter zu bekommen, wenn das Verhältnis respektvoll endet.

Schreib: "Ich kündige das Arbeitsverhältnis zum [Datum] unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist." Übergibt man das Schreiben persönlich, bittet man um eine Empfangsbestätigung. Schickt man es per Post, empfiehlt sich ein Einschreiben.

Zeugnis nicht vergessen

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Du kannst zwischen einem einfachen Zeugnis (Beschätigungsdauer und -art) und einem qualifizierten Zeugnis (mit Beurteilung deiner Leistungen und deines Verhaltens) wählen. Selbst bei einem kurzen Minijob kann ein qualifiziertes Zeugnis nützlich sein – etwa wenn du Homeoffice-Erfahrung nachweisen möchtest.

Häufige Fragen

Kann ich im Minijob sofort fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig – zum Beispiel bei ausbleibendem Lohn, unzumutbaren Arbeitsbedingungen oder anderen schwerwiegenden Vertragsverletzungen. Eine fristlose Kündigung aus persönlicher Unlust ist nicht möglich. Auch hier muss die Kündigung schriftlich erfolgen.

Muss mein Arbeitgeber mir sagen, warum er kündigt?

Außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes – also in kleinen Betrieben oder in den ersten sechs Monaten – muss er keinen Grund nennen. Innerhalb des Kündigungsschutzes muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein, und du kannst innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, wenn du die Kündigung für ungerechtfertigt hältst.

Kann mein Arbeitgeber mich während des Urlaubs kündigen?

Ja, eine Kündigung während des Urlaubs ist grundsätzlich möglich, sofern das Schreiben zugegangen ist. Der Urlaub bietet keinen Schutz vor Kündigung. Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Tag des Zugangs.

Fazit

Kündigungen im Minijob folgen denselben Regeln wie in anderen Beschäftigungsverhältnissen – mit der wichtigen Ausnahme, dass der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz oft nicht greift. Wer die gesetzliche Frist von vier Wochen kennt, auf die Schriftform achtet und den Zugang sicherstellt, ist auf der sicheren Seite. Und wer unsicher ist, ob eine Kündigung rechtmäßig war oder ob Fristen korrekt berechnet wurden, sollte nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen.

Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei arbeitsrechtlichen Fragen empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine Gewerkschaft.

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