Minijob kündigen: Musterschreiben und Fristen

Irgendwann kommt für viele der Zeitpunkt, einen Minijob zu beenden – sei es wegen eines neuen Jobs, veränderter Lebensumstände oder einfach, weil die Tätigkeit nicht mehr passt. Eine Kündigung ist dabei nichts Kompliziertes, wenn man die Formalien kennt. Dieser Artikel erklärt, welche Fristen gelten, was ins Kündigungsschreiben gehört, und liefert ein einfaches Muster.

Auch im Minijob gelten Kündigungsregeln

Ein Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis, und entsprechend gelten dieselben Kündigungsregeln wie bei anderen Jobs. Das bedeutet auch: Eine Kündigung muss bestimmte Formalien einhalten, um wirksam zu sein. Die rechtlichen Grundlagen behandelt ausführlich der Beitrag Kündigung im Minijob: Fristen und Rechte – hier geht es um die praktische Umsetzung deiner eigenen Kündigung.

Schriftform ist Pflicht

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Eine mündliche Kündigung, eine E-Mail oder eine Textnachricht reichen rechtlich nicht aus. Das bedeutet: ein unterschriebenes Schreiben auf Papier, das du dem Arbeitgeber übergibst oder zusendest. Lass dir die Übergabe am besten bestätigen oder versende das Schreiben so, dass du den Zugang nachweisen kannst.

Die Kündigungsfrist

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das gilt, wenn im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist. Schau deshalb zuerst in deinen Arbeitsvertrag – dort kann eine abweichende Frist stehen.

Während einer vereinbarten Probezeit ist die Frist oft kürzer, meist zwei Wochen. Wichtig: Die Frist beginnt erst, wenn die Kündigung dem Arbeitgeber zugegangen ist – nicht, wenn du sie abschickst. Plane also genug Zeit für die Zustellung ein.

Was ins Kündigungsschreiben gehört

Ein Kündigungsschreiben ist kurz und sachlich. Diese Angaben gehören hinein:

  • Deine Absenderdaten und die des Arbeitgebers
  • Datum
  • Eine klare Betreffzeile („Kündigung meines Arbeitsverhältnisses")
  • Die eindeutige Erklärung, dass du kündigst
  • Der Kündigungstermin, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll
  • Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung
  • Deine eigenhändige Unterschrift

Einen Kündigungsgrund musst du nicht angeben – das ist deine freie Entscheidung. Höflichkeit schadet nie, ist aber keine Pflicht.

Ein einfaches Muster

Max Mustermann Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

An [Arbeitgeber, Anschrift]

Musterstadt, [Datum]

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift] Max Mustermann

Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist nützlich, falls du dich bei der Frist verrechnet hast – so wird die Kündigung zum frühestmöglichen korrekten Termin wirksam.

Nach der Kündigung

Bitte um ein Arbeitszeugnis – auch im Minijob hast du darauf Anspruch. Warum es wertvoll ist und was du verlangen kannst, erklärt Arbeitszeugnis im Minijob. Kläre außerdem offene Punkte wie nicht genommenen Urlaub, der finanziell abgegolten werden muss, oder ausstehenden Lohn.

Trennst du dich im Guten, bleibt der Arbeitgeber eine mögliche Referenz für die Zukunft – siehe Arbeitsproben & Referenzen. Ein fairer, professioneller Abschied lohnt sich also.

Fazit

Einen Minijob zu kündigen ist unkompliziert, wenn du die Formalien beachtest: Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben erfolgen, die Frist beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. oder Monatsende, sofern der Vertrag nichts anderes sagt. Mit einem kurzen, sachlichen Schreiben nach dem Muster bist du auf der sicheren Seite. Wer den Zugang nachweisbar gestaltet, sich um ein Arbeitszeugnis kümmert und im Guten geht, beendet das Arbeitsverhältnis sauber – und hält sich für die Zukunft alle Türen offen.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Minijob schriftlich kündigen?

Ja, eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Eine mündliche Kündigung, eine E-Mail oder eine Textnachricht reichen rechtlich nicht aus, du brauchst ein unterschriebenes Schreiben auf Papier.

Gelten im Minijob überhaupt Kündigungsregeln?

Ja, ein Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis, deshalb gelten dieselben Kündigungsregeln wie bei anderen Jobs. Eine Kündigung muss bestimmte Formalien einhalten, um wirksam zu sein.

Wie weise ich nach, dass meine Kündigung angekommen ist?

Lass dir die Übergabe des Schreibens am besten schriftlich bestätigen oder versende es so, dass du den Zugang nachweisen kannst. So vermeidest du Streit darüber, ob und wann deine Kündigung den Arbeitgeber erreicht hat.

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