Probezeit im Minijob: Was gilt und worauf du achten musst

Wie in vielen Arbeitsverhältnissen gibt es auch im Minijob oft eine Probezeit. Sie gibt beiden Seiten die Möglichkeit, zu prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Doch was bedeutet die Probezeit konkret, wie lange darf sie dauern und welche Rechte hast du in dieser Zeit? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um die Probezeit im Minijob.

Was die Probezeit bedeutet

Die Probezeit ist eine Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, in der erleichterte Kündigungsbedingungen gelten. Sie dient dem gegenseitigen Kennenlernen: Der Arbeitgeber prüft, ob du die Aufgaben gut erledigst, und du prüfst, ob der Job, das Arbeitsumfeld und die Bedingungen zu dir passen. Eine Probezeit ist keine Pflicht – sie muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart sein.

Wichtig: Während der Probezeit hast du grundsätzlich dieselben Rechte wie danach – etwa auf Lohn, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Probezeit betrifft vor allem die Kündigungsbedingungen, nicht deine sonstigen Ansprüche.

Wie lange die Probezeit dauern darf

Die Probezeit darf gesetzlich höchstens sechs Monate betragen. Sie kann auch kürzer vereinbart werden – gerade bei Minijobs mit geringem Stundenumfang sind oft kürzere Probezeiten üblich. Wie lange deine Probezeit dauert, steht in deinem Arbeitsvertrag.

Eine Verlängerung über sechs Monate hinaus ist grundsätzlich nicht zulässig. Nach Ablauf der vereinbarten Probezeit geht das Arbeitsverhältnis automatisch in ein reguläres über, ohne dass es einer neuen Vereinbarung bedarf.

Die kürzere Kündigungsfrist

Der wichtigste Unterschied der Probezeit ist die verkürzte Kündigungsfrist. Während außerhalb der Probezeit in der Regel vier Wochen zum 15. oder Monatsende gelten, beträgt die Frist während der Probezeit nur zwei Wochen. Beide Seiten können das Arbeitsverhältnis also schneller beenden.

Diese kürzere Frist gilt für beide – auch du kannst während der Probezeit mit zwei Wochen Frist kündigen, etwa wenn du merkst, dass der Job doch nicht passt. Wie du eine Kündigung formell richtig gestaltest, zeigt der Beitrag Minijob kündigen: Musterschreiben.

Deine Rechte in der Probezeit

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass man in der Probezeit „rechtlos" sei. Das stimmt nicht. Du hast Anspruch auf:

  • Den vereinbarten Lohn, mindestens den Mindestlohn.
  • Anteiligen Urlaub – der Anspruch entsteht von Beginn an, auch wenn der volle Anspruch erst nach einer Wartezeit besteht.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – allerdings erst nach einer vierwöchigen Wartezeit zu Beginn der Beschäftigung.
  • Ein Arbeitszeugnis – auch bei einer Trennung in der Probezeit, siehe Arbeitszeugnis im Minijob.

Die Probezeit schränkt deine Rechte also kaum ein – sie macht nur die Trennung für beide Seiten einfacher.

So nutzt du die Probezeit gut

Die Probezeit ist deine Chance, einen guten Eindruck zu hinterlassen und gleichzeitig selbst zu prüfen, ob der Job passt. Zeige Zuverlässigkeit, Eigeninitiative und Lernbereitschaft – ähnlich wie bei einer Probearbeit. Gleichzeitig solltest du ehrlich für dich bewerten: Stimmen die Bedingungen, die Aufgaben, die Zusammenarbeit? Die Probezeit ist auch dazu da, dass du eine fundierte Entscheidung triffst.

Fazit

Die Probezeit im Minijob ist eine Phase des gegenseitigen Kennenlernens mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen. Sie darf höchstens sechs Monate dauern und muss vertraglich vereinbart sein. Entgegen einem verbreiteten Irrtum hast du in der Probezeit nahezu dieselben Rechte wie danach – auf Lohn, anteiligen Urlaub und ein Arbeitszeugnis. Nutze die Zeit, um zu überzeugen und selbst zu prüfen, ob der Job passt. So wird die Probezeit zu dem, was sie sein soll: ein fairer Test für beide Seiten.

Häufige Fragen

Wie lange darf die Probezeit im Minijob dauern?

Die Probezeit darf gesetzlich höchstens sechs Monate betragen, kann aber auch kürzer vereinbart werden. Eine Verlängerung über sechs Monate hinaus ist grundsätzlich nicht zulässig.

Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?

Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen statt der sonst üblichen vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Diese kürzere Frist gilt für beide Seiten, auch du kannst so kündigen.

Habe ich in der Probezeit weniger Rechte?

Nein, das ist ein verbreiteter Irrtum. Du hast Anspruch auf den vereinbarten Lohn, anteiligen Urlaub und ein Arbeitszeugnis. Die Probezeit betrifft vor allem die Kündigungsbedingungen, nicht deine sonstigen Ansprüche.

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