Wer an Sonn- oder Feiertagen oder nachts arbeitet, hat unter Umständen Anspruch auf Zuschläge – und diese sind in vielen Fällen steuer- und abgabenfrei. Für Minijobber ist das besonders interessant, weil solche steuerfreien Zuschläge die Verdienstgrenze nicht belasten können. Das Thema ist allerdings voller Feinheiten. Dieser Artikel erklärt verständlich, wie Feiertags-, Nacht- und Sonntagszuschläge im Minijob funktionieren.
Was die Zuschläge sind
Zuschläge sind zusätzliche Zahlungen für Arbeit zu besonderen Zeiten, die als belastend gelten – nachts, an Sonntagen und an Feiertagen. Sie sollen die Mehrbelastung ausgleichen. Wichtig: Es gibt nicht in jedem Fall einen gesetzlichen Anspruch auf solche Zuschläge. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt werden, ergibt sich meist aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag – ein Blick in deinen Arbeitsvertrag lohnt sich.
Wenn solche Zuschläge aber vereinbart sind, greift eine günstige steuerliche Regelung.
Warum Zuschläge oft steuerfrei sind
Das Steuerrecht behandelt bestimmte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als steuerfrei – innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen, die sich nach einem Prozentsatz des Grundlohns richten. Diese Steuerfreiheit ist der entscheidende Vorteil.
Für den Minijob bedeutet das: Steuerfreie und beitragsfreie Zuschläge zählen nicht zum regulären Arbeitsentgelt und damit unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur 603-Euro-Grenze. Das eröffnet die Möglichkeit, durch solche Zuschläge mehr zu verdienen, ohne die Minijob-Grenze zu sprengen. Wie die Grenze grundsätzlich funktioniert, erklärt Die Minijob-Grenze 2026.
Ein vereinfachtes Beispiel
Angenommen, du arbeitest in einem Minijob und übernimmst gelegentlich Sonntagsschichten, für die ein steuerfreier Zuschlag vereinbart ist. Dein regulärer Grundlohn bleibt im Rahmen der 603-Euro-Grenze. Der steuerfreie Sonntagszuschlag kommt obendrauf, ohne auf die Grenze angerechnet zu werden. So kannst du in Summe etwas mehr verdienen, als es der reine Grundlohn erlauben würde – legal und abgabenfrei.
Weil die genaue Behandlung von den Voraussetzungen und Grenzen abhängt, solltest du im konkreten Fall mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls der Minijob-Zentrale klären, was gilt.
Voraussetzungen und Grenzen
Damit Zuschläge steuerfrei bleiben, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Tatsächlich geleistete Arbeit: Die Zuschläge müssen für wirklich zu den begünstigten Zeiten geleistete Arbeit gezahlt werden.
- Neben dem Grundlohn: Sie müssen zusätzlich zum normalen Lohn gewährt werden, nicht als dessen Bestandteil.
- Innerhalb der Höchstsätze: Die Steuerfreiheit gilt nur bis zu bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns.
- Nachweisbar: Die Arbeitszeiten müssen dokumentiert sein – siehe Arbeitszeiterfassung im Minijob.
Für wen das relevant ist
Im klassischen Homeoffice-Minijob spielen solche Zuschläge oft keine Rolle, weil viele Tätigkeiten tagsüber an Werktagen stattfinden. Relevant wird das Thema bei Schichtarbeit, im Kundenservice mit Abend- oder Wochenenddiensten, in der telefonischen Marktforschung mit Abendzeiten oder bei Tätigkeiten, die bewusst zu Randzeiten anfallen.
Fazit
Feiertags-, Nacht- und Sonntagszuschläge sind ein oft übersehener Vorteil: Wenn sie vereinbart sind, sind sie in vielen Fällen steuer- und abgabenfrei und belasten dann die Minijob-Grenze nicht. Das ermöglicht es, durch Arbeit zu Randzeiten mehr zu verdienen, ohne den Minijob-Status zu gefährden. Ein gesetzlicher Anspruch besteht allerdings nur, wenn Vertrag oder Tarif es vorsehen. Wer zu begünstigten Zeiten arbeitet, sollte deshalb seinen Vertrag prüfen und im Zweifel die genaue Behandlung klären lassen – es kann sich bares Geld lohnen.