Die kurze Antwort: Ja, einen Minijob, den du ohnehin regelmäßig neben deinem Hauptjob ausübst, darfst du in der Regel auch während deines Urlaubs im Hauptjob weiterführen. Das Bundesurlaubsgesetz verbietet nur eine Erwerbstätigkeit, die dem Erholungszweck widerspricht – etwa wenn du den Urlaub nutzt, um zusätzlich Vollzeit zu jobben. Problematisch wird es also erst, wenn du im Urlaub deutlich mehr arbeitest als sonst oder einen Job nur für die Urlaubszeit annimmst.
Was das Gesetz sagt
§ 8 des Bundesurlaubsgesetzes lautet: Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Urlaub soll der Erholung dienen. Eine Nebentätigkeit, die du das ganze Jahr über neben dem Hauptjob schaffst, gefährdet diese Erholung normalerweise nicht – sie gehört zu deinem gewohnten Alltag.
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Wo die Grenze liegt
Unbedenklich ist in der Regel:
- dein Minijob im gewohnten Umfang, also mit den Stunden, die du auch in normalen Wochen arbeitest,
- eine ruhige Tätigkeit wie Datenerfassung oder Texterfassung im Homeoffice.
Kritisch ist dagegen:
- ein neuer Job nur für die Urlaubswochen,
- deutlich mehr Stunden als sonst, etwa Extraschichten, weil im Hauptjob gerade frei ist,
- körperlich anstrengende Arbeit, nach der du erschöpfter bist als vor dem Urlaub.
So bist du auf der sicheren Seite
- Prüf deinen Hauptvertrag auf eine Nebentätigkeitsklausel und zeig den Minijob an, falls das verlangt ist.
- Arbeite im Minijob nicht mehr als sonst, auch wenn du gerade Zeit hättest.
- Leg den Urlaub in beiden Jobs zusammen, wenn du eine echte Pause brauchst. Wie viele Urlaubstage dir im Minijob zustehen, zeigt der Ratgeber Urlaubsanspruch im Minijob berechnen.
- Nimm keinen zusätzlichen Ferienjob an, solange du im Hauptjob im Urlaub bist.
Hinweis
Wo genau die Grenze verläuft, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, wie belastend die Tätigkeit ist. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel sprich offen mit deinem Hauptarbeitgeber – die meisten haben nichts gegen einen gewohnten Minijob, wenn sie davon wissen.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 8 Bundesurlaubsgesetz – Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
- Gesetze im Internet: § 3 Bundesurlaubsgesetz – Dauer des Urlaubs
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