Arbeitsmittel im Homeoffice von der Steuer absetzen

Wer von zu Hause aus arbeitet, investiert in vieles: einen guten Stuhl, einen zweiten Bildschirm, vielleicht ein Headset für Videokonferenzen. Die Frage, ob und wie diese Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, beschäftigt viele Menschen – und die Antwort ist differenzierter, als oft gedacht. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wesentlichen Grundlagen, klärt einen häufigen Irrtum in Bezug auf Minijobs und erklärt, wann das Absetzen von Arbeitsmitteln wirklich etwas bringt.

Hinweis vorab: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für deine persönliche Situation wende dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt.

Wann das Absetzen überhaupt relevant ist

Arbeitsmittel und Homeoffice-Kosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das setzt aber voraus, dass du überhaupt Einkommensteuer zahlst oder eine Steuererklärung abgibst, in der diese Kosten etwas bewirken.

Wer ausschließlich einen Minijob hat, ist in der Regel nicht zur Steuererklärung verpflichtet und zahlt keine Einkommensteuer aus diesem Beschäftigungsverhältnis – weil der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal abführt. In diesem Fall nützt dir das Absetzen von Arbeitsmitteln direkt nichts. Du hast keine steuerliche Basis, gegen die du Aufwendungen rechnen könntest.

Anders sieht es aus, wenn du zusätzlich zum Minijob ein steuerpflichtiges Haupteinkommen hast – aus einem regulären Angestelltenverhältnis, einer Selbstständigkeit oder anderen Einkünften. Dann gibst du ohnehin eine Steuererklärung ab und kannst in diesem Zusammenhang Arbeitsmittel für deinen Homeoffice-Bereich geltend machen.

Kurz gesagt: Das Absetzen lohnt sich für Personen mit steuerpflichtigem Einkommen. Für reine Minijobber ohne andere Einkünfte ist es in der Praxis kaum relevant.

Was unter Arbeitsmittel fällt

Arbeitsmittel sind Gegenstände, die du beruflich nutzt. Klassische Beispiele im Homeoffice:

Ein Notebook oder Computer, der für die Arbeit genutzt wird, kann steuerlich berücksichtigt werden. Wenn du ihn auch privat nutzt, wird in der Regel eine Aufteilung vorgenommen – der berufliche Anteil ist absetzbar. Bei einer überwiegend beruflichen Nutzung (mehr als 90 Prozent) wird oft die volle Absetzung anerkannt; sonst eine hälftige oder anteilige.

Geräte bis zu einem bestimmten Nettobetrag (derzeit 800 Euro netto, also 952 Euro brutto) können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden – das nennt sich geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). Teurere Geräte müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Bürobedarf wie Stifte, Druckerpapier, Druckerpatronen oder Ordner ist ebenfalls absetzbar, sofern beruflich genutzt. Beleg aufheben genügt.

Headsets, Webcams, externe Tastaturen und Mäuse fallen ebenfalls unter Arbeitsmittel, wenn sie beruflich eingesetzt werden. Auch hier gilt: bei gemischter Nutzung ist Aufteilung gefordert.

Fachliteratur und Weiterbildung – also Fachbücher, Kurse, Seminare – sind absetzbar, wenn sie beruflich relevant sind.

Die Homeoffice-Pauschale

Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland die Homeoffice-Pauschale. Sie erlaubt es, für jeden Tag, an dem du ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet hast, einen festen Betrag als Werbungskosten abzuziehen – ohne Nachweis einzelner Kosten. Der genaue Betrag und die Tagesobergrenze können sich durch Gesetzesänderungen verändern; aktuelle Details findest du auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern oder beim Finanzamt.

Die Pauschale wurde eingeführt, um Menschen zu entlasten, die kein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer haben, aber trotzdem von zu Hause aus arbeiten. Sie ist einfach anzuwenden – du trägst die Anzahl der Homeoffice-Tage in die Steuererklärung ein und der Betrag wird automatisch berücksichtigt.

Für das häusliche Arbeitszimmer selbst gibt es eine separate Regelung, die jedoch an strengere Voraussetzungen geknüpft ist: Der Raum muss fast ausschließlich beruflich genutzt werden und sollte räumlich vom privaten Bereich abgegrenzt sein. Das ist in vielen Haushalten schwer nachzuweisen, weshalb die Homeoffice-Pauschale für die meisten eine praktischere Alternative ist.

Was du brauchst, um Arbeitsmittel abzusetzen

Der wichtigste Grundsatz: Belege aufheben. Für jedes Arbeitsmittel, das du absetzen möchtest, brauchst du einen Kassenbon oder eine Rechnung. Diese musst du in der Regel nicht aktiv einreichen, sondern nur vorlegen, wenn das Finanzamt Rückfragen hat.

Trage die Kosten in deiner Steuererklärung unter Werbungskosten ein – in der Anlage N für Angestellte oder in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Selbstständige. Wer unsicher ist, welche Kosten konkret anerkannt werden, sollte das beim Steuerberater prüfen lassen. Viele Lohnsteuerhilfevereine bieten günstige Beratung an und sind auf Arbeitnehmer spezialisiert.

Minijob und Hauptjob kombiniert – was das bedeutet

Ein konkretes Szenario: Du bist Angestellte in Teilzeit mit 1.200 Euro brutto im Monat und hast zusätzlich einen Homeoffice-Minijob für 400 Euro. Du gibst eine Steuererklärung ab, weil du aus dem Teilzeitjob steuerpflichtiges Einkommen hast.

In diesem Fall kannst du Arbeitsmittel, die du für den Minijob oder den Teilzeitjob nutzt, als Werbungskosten angeben – vorausgesetzt, die Kosten übersteigen zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (derzeit 1.230 Euro pro Jahr). Erst wenn die tatsächlichen Werbungskosten höher sind als dieser Pauschbetrag, bringt das Absetzen steuerlich etwas.

Das bedeutet: Wer nur ein Headset für 60 Euro gekauft hat, profitiert in der Praxis kaum – denn der Pauschbetrag ist meist bereits mit dieser Summe nicht überschritten. Wer hingegen einen neuen Computer, ein Büro-Setup und Weiterbildungskosten hatte, kann durch das Absetzen tatsächlich Steuern sparen.

Häufige Fragen

Kann ich als reiner Minijobber Arbeitsmittel absetzen?

In den meisten Fällen nein – zumindest nicht auf direktem Weg. Da der Minijob-Lohn pauschal versteuert wird und du in der Regel keine eigene Einkommensteuerlast aus dem Minijob hast, fehlt die steuerliche Basis. Wer ausschließlich einen Minijob hat, zahlt in der Regel keine Einkommensteuer und gibt auch keine Steuererklärung ab.

Ab wann lohnt sich die Steuererklärung mit Werbungskosten?

Sobald deine tatsächlichen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (derzeit 1.230 Euro) übersteigen. Dann wird der überschüssige Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – was zu einer niedrigeren Steuer und möglicherweise einer Rückerstattung führt.

Muss ich Arbeitsmittel einzeln nachweisen?

Ja, du solltest Belege aufheben. Das Finanzamt kann Nachweise anfordern; ohne Belege werden Kosten häufig nicht anerkannt. Eine einfache Ordnerstruktur mit Rechnungen und Kassenbons reicht aus.

Fazit

Arbeitsmittel im Homeoffice von der Steuer abzusetzen lohnt sich dann, wenn du ein steuerpflichtiges Haupteinkommen hast und deine tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen. Für reine Minijobber ohne weitere Einkünfte ist das in der Praxis kaum relevant. Wer Minijob und Hauptjob kombiniert, sollte Belege für alle beruflichen Ausgaben sammeln und im Rahmen der regulären Steuererklärung prüfen, was sich geltend machen lässt.

Für konkrete Fragen zur eigenen Steuerlast empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Allgemeine Informationen zur Steuer beim Minijob findest du im Artikel Steuern & 603-€-Regel.

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