Wer krank ist, meldet sich beim Arbeitgeber ab und kuriert sich aus – bei einem grippalen Infekt oft nur ein, zwei Tage. Genau diese Routine könnte sich bald ändern. Die schwarz-rote Koalition hat am 2. Juli 2026 beschlossen, die ärztliche Krankschreibung künftig ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend zu machen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Wie das IT-Magazin Golem.de berichtet, protestieren Ärztinnen und Ärzte gegen die Pläne. Was steckt dahinter – und was bedeutet es für dich, wenn du in einem Minijob arbeitest?
Was sich ändern soll
Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat drei Punkte vereinbart:
- Attestpflicht ab Tag 1: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) soll künftig schon vom ersten Krankheitstag an vorgelegt werden müssen. Bisher schreibt das Gesetz die Vorlage erst ab dem vierten Tag vor.
- Ende der Telefon-AU: Die während der Corona-Pandemie eingeführte und danach dauerhaft etablierte telefonische Krankschreibung für leichte Atemwegserkrankungen soll wegfallen.
- Härtere Strafen: Die unrichtige Ausstellung einer AU nach § 278 Strafgesetzbuch soll stärker bestraft werden. Ausnahmen sollen auf Betriebsebene möglich bleiben.
Hintergrund der Pläne sind die aus Sicht der Koalition „exorbitant gestiegenen" Krankenstände, die die Wirtschaft belasten. Bundeskanzler Friedrich Merz verspricht sich von der Neuregelung, dass Beschäftigte weniger leichtfertig zu Hause bleiben.
Warum Ärzte protestieren
Der Widerstand aus der Ärzteschaft ist deutlich. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes nannte die Beschlüsse „absolut katastrophal" und warnte vor einer „riesigen Bürokratiewelle" für die Praxen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sprach von einer „Zumutung" für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.
Das Kernargument der Kritiker: Wer wegen eines Infekts eigentlich nur ein, zwei Tage Bettruhe bräuchte, müsste künftig trotzdem in die Praxis – nur um ein Formular zu bekommen. Das überlaste die Wartezimmer und erhöhe ausgerechnet dort das Ansteckungsrisiko, wo sich viele Kranke auf engem Raum begegnen. Die Bundesärztekammer betont, die telefonische Krankschreibung habe sich in der Praxis bewährt und genau solche Ansteckungen verhindert.
Auch aus der Politik und von den Krankenkassen kommt Gegenwind. Kritiker verweisen darauf, dass die gestiegenen Krankenstände statistisch vor allem eine Folge der seit 2022 flächendeckenden elektronischen Erfassung (eAU) seien – Krankheitstage werden heute schlicht vollständiger gezählt als früher, nicht unbedingt häufiger genommen.
Was das für Minijobber bedeutet
Für rund sieben Millionen Menschen im Minijob stellt sich die naheliegende Frage: Bin ich davon überhaupt betroffen? Die klare Antwort lautet ja – arbeitsrechtlich sind Minijobber regulär Beschäftigten gleichgestellt. Eine geplante AU-Pflicht ab Tag 1 würde also genauso für den Minijob im Homeoffice gelten wie für die Vollzeitstelle.
Wichtig ist dabei, zwei Dinge auseinanderzuhalten:
- Anzeigepflicht: Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass du krank bist und voraussichtlich wie lange – das gilt schon heute und ab dem ersten Tag.
- Nachweispflicht: Der ärztliche Nachweis (die AU) ist bisher erst ab dem vierten Tag fällig. Genau diese Frist soll auf den ersten Tag vorgezogen werden.
Für dich heißt das im Alltag: Selbst bei einem kurzen Infekt, der dich nur einen Tag ausfallen lässt, müsstest du künftig zum Arzt und dir eine Bescheinigung holen. Gerade im Homeoffice, wo man sich mit leichtem Schnupfen vielleicht noch an ein, zwei Aufgaben setzt, wäre das ein spürbarer Mehraufwand.
Dein Lohn läuft weiter – auch im Minijob
Eine gute Nachricht vorweg, die in der Debatte oft untergeht: An deinem Anspruch auf Entgeltfortzahlung ändert sich durch die Reform nichts. Auch als geringfügig Beschäftigter hast du bei unverschuldeter Krankheit Anspruch auf bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) Lohnfortzahlung – vorausgesetzt, dein Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen ununterbrochen.
Die geplante AU-Pflicht betrifft nur den Nachweis deiner Arbeitsunfähigkeit, nicht deinen finanziellen Anspruch. Wie die Lohnfortzahlung im Minijob genau funktioniert und wie sie berechnet wird, liest du im Beitrag Lohnfortzahlung bei Krankheit im Minijob. Was passiert, wenn die sechs Wochen ausgeschöpft sind, klärt der Artikel Minijob und Krankengeld.
Was du jetzt tun solltest
Zunächst die Entwarnung: Beschlossen ist noch nichts. Es handelt sich um eine politische Vereinbarung des Koalitionsausschusses, die erst noch in ein Gesetz gegossen und vom Bundestag verabschiedet werden muss. Bis dahin gilt weiterhin die bekannte Regel mit der AU ab dem vierten Tag.
Trotzdem lohnt es sich, vorbereitet zu sein:
- Kläre die Regeln in deinem Betrieb. Viele Arbeitgeber verlangen das Attest schon heute vertraglich ab dem ersten Tag – ein Blick in deinen Arbeitsvertrag schafft Klarheit. Unsere Arbeitsvertrag-Checkliste für den Minijob hilft dir dabei.
- Melde dich im Krankheitsfall früh und korrekt ab. Die Anzeigepflicht gilt ohnehin ab dem ersten Tag. Wer sich sauber abmeldet, ist auf der sicheren Seite – unabhängig davon, wie die Reform ausgeht.
- Kenne deine Rechte. Ob Kündigung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch oder Krankenversicherung: Je besser du deine Ansprüche im Minijob kennst, desto entspannter gehst du mit solchen Änderungen um. Einen Überblick gibt der Beitrag Krankenversicherung im Minijob.
Und falls du gerade nach einer längeren Krankheit wieder einsteigst: Der Ratgeber Wiedereinstieg nach längerer Krankheit zeigt, wie ein Minijob im Homeoffice ein sanfter Weg zurück ins Arbeitsleben sein kann.
Fazit
Die geplante Krankschreibung ab dem ersten Tag und das Aus für die Telefon-AU würden auch Minijobber treffen – bei einem kurzen Infekt hieße es dann: ab in die Praxis. Ärzteverbände warnen vor Bürokratie und vollen Wartezimmern, und ob die Reform in dieser Form kommt, ist noch offen. Wichtig für dich: Dein Anspruch auf Lohnfortzahlung bleibt unangetastet, es geht allein um den Nachweis. Wer die Regeln im eigenen Betrieb kennt und sich im Krankheitsfall korrekt abmeldet, muss die Debatte gelassen verfolgen.
Quellen
- Golem.de: Ärzte protestieren: Krankschreibung wird ab dem ersten Tag zur Pflicht
- Deutsches Ärzteblatt: Koalitionsausschuss: Abschaffung der Telefon-AU und Krankschreibung ab erstem Tag geplant
- ZDFheute: „Exorbitant gestiegene Krankenstände": Merz stellt schärfere Regeln für Krankschreibungen vor
- Apotheken Umschau: Regierung will Krankschreibung ab dem ersten Tag – und kein Attest mehr per Telefon
- Minijob-Zentrale: Lohnfortzahlung und Sonderzahlungen im Minijob
- Die Techniker: Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei geringfügig Beschäftigten