Wenn du längere Zeit krank bist und neben einem Hauptjob noch einen Minijob hast, tauchen schnell Fragen auf: Bekomme ich aus meinem Minijob Krankengeld? Darf ich während des Krankengeldbezugs überhaupt im Minijob weiterarbeiten? Und was passiert mit meinem Lohn? Das Thema verwirrt viele, weil Krankengeld, Lohnfortzahlung und Krankenversicherung eng zusammenhängen, aber unterschiedliche Dinge sind. Dieser Artikel sortiert die Begriffe und zeigt dir, worauf es ankommt.
Krankengeld kommt aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es springt ein, wenn du so lange krank bist, dass die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet – in der Regel nach sechs Wochen. Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Krankenkasse Krankengeld, sofern du dort versichert bist und Anspruch hast.
Entscheidend ist also, woher deine gesetzliche Krankenversicherung stammt. Und hier liegt ein wichtiger Punkt, den viele übersehen.
Im Minijob bist du nicht selbst gesetzlich krankenversichert
Ein Minijob allein begründet keine eigene gesetzliche Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber zahlt bei einem Minijob zwar eine Pauschalabgabe zur Krankenversicherung an die Minijob-Zentrale, doch daraus entsteht für dich kein eigener Versicherungsschutz und kein Krankengeldanspruch. Mehr dazu erklärt der Artikel Krankenversicherung im Minijob.
Das bedeutet konkret: Wenn du einen Minijob hast, beziehst du dein Krankengeld nicht über den Minijob, sondern über deine eigentliche gesetzliche Krankenversicherung – also über deinen Hauptjob, eine freiwillige Versicherung oder eine andere versicherungspflichtige Quelle. Hast du ausschließlich einen Minijob und bist über die Familienversicherung mitversichert, gibt es ebenfalls kein Krankengeld, weil die Familienversicherung diese Leistung nicht umfasst.
Lohnfortzahlung gibt es auch im Minijob
Davon klar zu trennen ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Auch als Minijobber hast du Anspruch darauf, dass dein Arbeitgeber deinen Lohn bis zu sechs Wochen weiterzahlt, wenn du krank bist – vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen. Das ist unabhängig vom Krankengeld und gilt für jeden Minijob. Die Details dazu liest du im Artikel Lohnfortzahlung bei Krankheit im Minijob.
Der Unterschied auf einen Blick:
| Leistung | Wer zahlt | Wann |
|---|---|---|
| Lohnfortzahlung | Arbeitgeber (auch im Minijob) | erste sechs Wochen Krankheit |
| Krankengeld | Krankenkasse (aus eigener gesetzlicher Versicherung) | nach Ende der Lohnfortzahlung |
Minijob während des Krankengeldbezugs
Beziehst du Krankengeld aus deinem Hauptjob und hast daneben einen Minijob, stellt sich die Frage, ob du im Minijob weiterarbeiten darfst. Grundsätzlich gilt: Wer krankgeschrieben ist, darf nicht arbeiten – auch nicht im Minijob. Wer arbeitsunfähig ist, ist es für alle Tätigkeiten, nicht nur für den Hauptjob. Während du krankgeschrieben bist, im Minijob aber munter weiterarbeitest, kann das deinen Krankengeldanspruch gefährden.
Hattest du den Minijob bereits, bevor du krank wurdest, und arbeitest ihn nicht aus, gelten Sonderregelungen für die Anrechnung. Hier kommt es auf den Einzelfall an: Wie hoch ist der Verdienst, seit wann besteht der Minijob, welche Regeln deine Krankenkasse anwendet. Verlasse dich nicht auf pauschale Aussagen, sondern frage im konkreten Fall direkt bei deiner Krankenkasse nach. Sie kann dir verbindlich sagen, was für deine Situation gilt.
Hinzuverdienst und Anrechnung
Krankengeld soll deinen Verdienstausfall ausgleichen, nicht zu einem zusätzlichen Einkommen werden. Deshalb prüfen die Krankenkassen, ob Einkünfte aus einer Beschäftigung auf das Krankengeld angerechnet werden. Ob und wie ein Minijob-Verdienst angerechnet wird, hängt unter anderem davon ab, ob die Beschäftigung schon vor der Arbeitsunfähigkeit bestand und ob du sie überhaupt ausüben darfst, während du krankgeschrieben bist.
Weil diese Regeln im Detail komplex sind und sich auf deine individuelle Lage beziehen, ist die Krankenkasse die richtige Adresse. Sie ist verpflichtet, dich zu beraten. Auch die Minijob-Zentrale kann bei Fragen rund um den Minijob weiterhelfen, etwa zur Anmeldung und zu Meldepflichten.
Abgrenzung zu anderen Leistungen
Verwechsle Krankengeld nicht mit Arbeitslosengeld. Beide sind Lohnersatzleistungen, betreffen aber unterschiedliche Situationen – Krankheit auf der einen, Arbeitslosigkeit auf der anderen Seite. Wie sich ein Minijob auf das Arbeitslosengeld auswirkt, behandelt der Artikel Minijob und Arbeitslosengeld. Auch dort gilt: Ein Minijob, der parallel ausgeübt wird, kann angerechnet werden, und die Regeln unterscheiden sich von denen beim Krankengeld.
Fazit
Krankengeld kommt aus deiner eigenen gesetzlichen Krankenversicherung – nicht aus dem Minijob, denn der begründet keinen eigenen Krankengeldanspruch. Davon zu trennen ist die Lohnfortzahlung, die dir auch im Minijob bis zu sechs Wochen zusteht. Wer krankgeschrieben ist, darf grundsätzlich auch im Minijob nicht arbeiten, und ein Verdienst kann unter Umständen auf das Krankengeld angerechnet werden. Weil die Regeln stark vom Einzelfall abhängen, solltest du bei konkreten Fragen immer deine Krankenkasse einbeziehen. So vermeidest du böse Überraschungen und sicherst dir die Leistungen, die dir zustehen.