Die kurze Antwort: Nein, einen Minijob beim selben Arbeitgeber wie deinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob gibt es nicht. Arbeitest du für denselben Arbeitgeber zusätzlich, behandelt die Sozialversicherung beide Tätigkeiten als ein einziges Beschäftigungsverhältnis. Der Zusatzverdienst wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist voll steuer- und beitragspflichtig. Einen abgabenfreien Minijob neben dem Hauptjob kannst du nur bei einem anderen Arbeitgeber haben.
Warum das nicht geht
Ein Minijob ist eine eigenständige geringfügige Beschäftigung. Beim selben Arbeitgeber fehlt diese Eigenständigkeit: Egal, ob du dort eine andere Tätigkeit übernimmst oder einen zweiten Vertrag unterschreibst – es bleibt ein einheitliches Arbeitsverhältnis. Sonst könnten Arbeitgeber einen Teil des normalen Lohns einfach als abgabenfreien Minijob auszahlen.
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Was „gleicher Arbeitgeber" bedeutet
Entscheidend ist der rechtliche Arbeitgeber, also die Firma, mit der du den Vertrag hast:
- Gleicher Arbeitgeber: andere Filiale, andere Abteilung, anderer Standort desselben Unternehmens.
- Anderer Arbeitgeber: eine rechtlich eigenständige Firma, auch wenn sie zum selben Konzern gehört, zum Beispiel eine eigene GmbH.
So gehst du vor
- Kläre, wer genau der Vertragspartner wäre. Steht im neuen Vertrag dieselbe Firma wie im Hauptvertrag, ist es kein Minijob.
- Rechne mit Abzügen, wenn du trotzdem mehr beim eigenen Arbeitgeber arbeiten willst: Der Zusatzverdienst wird wie Mehrarbeit im Hauptjob abgerechnet.
- Such dir für den Minijob eine andere Firma, wenn du den Nebenverdienst abgabenfrei haben willst. Wie viele Minijobs neben dem Hauptjob gehen, erklärt der Ratgeber Minijob neben dem Hauptjob.
- Beachte die Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche für beide Jobs zusammen.
Hinweis
Ob eine Firma im Konzern als eigener Arbeitgeber zählt, hängt von der rechtlichen Konstruktion ab. Bei Unsicherheit hilft die Minijob-Zentrale oder die Personalabteilung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung
- Gesetze im Internet: § 3 Arbeitszeitgesetz – Arbeitszeit der Arbeitnehmer
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