Bekommen Minijobber Weihnachtsgeld?

Die kurze Antwort: Minijobber bekommen Weihnachtsgeld, wenn es im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung steht – oder wenn vergleichbare Vollzeitkräfte im Betrieb es bekommen. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, aber Minijobber dürfen als Teilzeitkräfte nicht schlechter behandelt werden als ihre Vollzeit-Kolleginnen und -Kollegen. Wichtig: Ein zugesagtes Weihnachtsgeld zählt zum Verdienst und muss bei der Minijob-Grenze mitgerechnet werden.

Wann du Anspruch hast

Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast du, wenn mindestens eins davon zutrifft:

  • Es steht in deinem Arbeitsvertrag.
  • Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sieht es vor.
  • Vergleichbare Vollzeitkräfte im Betrieb bekommen es. Dann steht es dir anteilig zu, weil Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden dürfen.
  • Der Arbeitgeber hat es mehrere Jahre ohne Vorbehalt gezahlt (betriebliche Übung).

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Wie Weihnachtsgeld die Minijob-Grenze beeinflusst

Für die Grenze zählt nicht der einzelne Monat, sondern der Jahresverdienst: höchstens 603 Euro mal 12, also 7.236 Euro im Jahr. Weihnachtsgeld, mit dem du sicher rechnen kannst, gehört dazu.

  1. Beispiel ohne Problem: 550 Euro im Monat ergeben 6.600 Euro im Jahr. Mit 500 Euro Weihnachtsgeld sind es 7.100 Euro – der Minijob bleibt ein Minijob.
  2. Beispiel mit Problem: 600 Euro im Monat ergeben 7.200 Euro. Mit 300 Euro Weihnachtsgeld sind es 7.500 Euro – die Jahresgrenze ist überschritten, aus dem Minijob wird ein Midijob mit Sozialabgaben.

So gehst du vor

  1. Schau in deinen Arbeitsvertrag und frag nach einer Betriebsvereinbarung.
  2. Frag nach, ob Vollzeitkräfte Weihnachtsgeld bekommen. Wenn ja, verlange es anteilig.
  3. Rechne deinen Jahresverdienst nach, bevor das Weihnachtsgeld vereinbart wird. Liegt dein Monatslohn schon nahe an 603 Euro, kann der Arbeitgeber den Monatslohn so anpassen, dass du unter der Grenze bleibst.

Hinweis

Ob und wie viel Weihnachtsgeld dir zusteht, hängt von deinem Vertrag und den Regeln im Betrieb ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Mehr zu Sonderzahlungen findest du auch im Ratgeber zum Feiertagszuschlag im Minijob.

Quellen

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Häufige Fragen

Steht mir Weihnachtsgeld zu, wenn die Vollzeitkräfte es bekommen?

In der Regel ja, und zwar anteilig zu deiner Arbeitszeit. Minijobber sind Teilzeitkräfte und dürfen nach § 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht ohne sachlichen Grund schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte.

Zählt Weihnachtsgeld zur 603-Euro-Grenze?

Ja, wenn es dir zugesagt ist oder du es regelmäßig bekommst. Dann wird es auf das Jahr umgelegt: Dein gesamter Jahresverdienst einschließlich Weihnachtsgeld darf 7.236 Euro nicht übersteigen, sonst wird aus dem Minijob ein Midijob mit Sozialabgaben.

Kann mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld einfach streichen?

Das hängt von der Zusage ab. Steht das Weihnachtsgeld fest im Vertrag, kann er es nicht einseitig streichen. Zahlt er es ausdrücklich freiwillig und unter Vorbehalt, kann er jedes Jahr neu entscheiden. Hat er es dagegen mehrere Jahre ohne Vorbehalt gezahlt, kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstanden sein.

Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich erst im Herbst angefangen habe?

Das regelt dein Vertrag oder die betriebliche Praxis. Oft wird das Weihnachtsgeld anteilig für die Monate gezahlt, die du im Jahr beschäftigt warst. Manche Regelungen verlangen, dass du an einem Stichtag im Betrieb bist.

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