Die kurze Antwort: Minijobber bekommen Weihnachtsgeld, wenn es im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung steht – oder wenn vergleichbare Vollzeitkräfte im Betrieb es bekommen. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, aber Minijobber dürfen als Teilzeitkräfte nicht schlechter behandelt werden als ihre Vollzeit-Kolleginnen und -Kollegen. Wichtig: Ein zugesagtes Weihnachtsgeld zählt zum Verdienst und muss bei der Minijob-Grenze mitgerechnet werden.
Wann du Anspruch hast
Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast du, wenn mindestens eins davon zutrifft:
- Es steht in deinem Arbeitsvertrag.
- Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sieht es vor.
- Vergleichbare Vollzeitkräfte im Betrieb bekommen es. Dann steht es dir anteilig zu, weil Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden dürfen.
- Der Arbeitgeber hat es mehrere Jahre ohne Vorbehalt gezahlt (betriebliche Übung).
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Wie Weihnachtsgeld die Minijob-Grenze beeinflusst
Für die Grenze zählt nicht der einzelne Monat, sondern der Jahresverdienst: höchstens 603 Euro mal 12, also 7.236 Euro im Jahr. Weihnachtsgeld, mit dem du sicher rechnen kannst, gehört dazu.
- Beispiel ohne Problem: 550 Euro im Monat ergeben 6.600 Euro im Jahr. Mit 500 Euro Weihnachtsgeld sind es 7.100 Euro – der Minijob bleibt ein Minijob.
- Beispiel mit Problem: 600 Euro im Monat ergeben 7.200 Euro. Mit 300 Euro Weihnachtsgeld sind es 7.500 Euro – die Jahresgrenze ist überschritten, aus dem Minijob wird ein Midijob mit Sozialabgaben.
So gehst du vor
- Schau in deinen Arbeitsvertrag und frag nach einer Betriebsvereinbarung.
- Frag nach, ob Vollzeitkräfte Weihnachtsgeld bekommen. Wenn ja, verlange es anteilig.
- Rechne deinen Jahresverdienst nach, bevor das Weihnachtsgeld vereinbart wird. Liegt dein Monatslohn schon nahe an 603 Euro, kann der Arbeitgeber den Monatslohn so anpassen, dass du unter der Grenze bleibst.
Hinweis
Ob und wie viel Weihnachtsgeld dir zusteht, hängt von deinem Vertrag und den Regeln im Betrieb ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Mehr zu Sonderzahlungen findest du auch im Ratgeber zum Feiertagszuschlag im Minijob.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz – Verbot der Diskriminierung
- Gesetze im Internet: § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung
- Minijob-Zentrale: Lohnfortzahlung und Sonderzahlungen im Minijob
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