Mindestlohn 2026 und deine Minijob-Stunden

Der gesetzliche Mindestlohn betrifft fast alle Minijobber direkt – und er hat eine besondere Bedeutung, weil die Minijob-Grenze an ihn gekoppelt ist. Wer versteht, wie Mindestlohn und Verdienstgrenze zusammenhängen, kann seine Arbeitsstunden besser planen. Dieser Artikel erklärt den Mindestlohn 2026, seinen Zusammenhang mit dem Minijob und was bei künftigen Erhöhungen passiert.

Der Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro pro Stunde. Er ist die unterste Grenze dessen, was Arbeitgeber zahlen dürfen, und gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten – auch für Minijobber. Niemand darf dir für deine Arbeit weniger als den Mindestlohn zahlen, egal in welcher Beschäftigungsform.

Es gibt einige eng begrenzte Ausnahmen, etwa für bestimmte Praktika oder Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Für die allermeisten Minijobber gilt der Mindestlohn aber uneingeschränkt.

Der Zusammenhang mit der Minijob-Grenze

Hier wird es interessant: Die Minijob-Grenze ist seit einigen Jahren dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Idee dahinter ist, dass ein Minijobber zum Mindestlohn etwa zehn Stunden pro Woche arbeiten können soll, ohne die Grenze zu überschreiten.

Die Grenze berechnet sich aus dem Mindestlohn, multipliziert mit 130 und geteilt durch 3. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt sich daraus eine monatliche Verdienstgrenze von rund 603 Euro. Diese Zahl steht im Zentrum des Minijobs – ausführlich erklärt im Beitrag Die Minijob-Grenze 2026.

Der große Vorteil dieser Kopplung: Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze. Du musst also keine Angst haben, durch eine Mindestlohnerhöhung weniger Stunden arbeiten zu dürfen – die Grenze wächst mit.

Wie viele Stunden du arbeiten darfst

Wie viele Stunden im Minijob möglich sind, hängt von deinem konkreten Stundenlohn ab. Die einfache Rechnung: Teile die Verdienstgrenze von 603 Euro durch deinen Stundenlohn.

  • Beim Mindestlohn von 13,90 Euro: rund 43 Stunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche.
  • Bei 16 Euro: rund 37 Stunden im Monat.
  • Bei 20 Euro: rund 30 Stunden im Monat.

Das zeigt: Je höher dein Stundenlohn, desto weniger Stunden bleiben bis zur Grenze. Wer gut qualifiziert ist und mehr verdient, stößt schneller an die Grenze – ein Aspekt, der bei der Gehaltsverhandlung zu bedenken ist.

Was bei Mindestlohnerhöhungen passiert

Der Mindestlohn wird regelmäßig angepasst, meist zum Jahresbeginn. Bei jeder Erhöhung passiert zweierlei: Dein Stundenlohn steigt (sofern du am Mindestlohn liegst), und die Minijob-Grenze steigt ebenfalls.

Das bedeutet in der Praxis: Wenn du zum Mindestlohn arbeitest, kannst du auch nach einer Erhöhung weiterhin etwa zehn Stunden pro Woche leisten – du verdienst dann nur entsprechend mehr, bleibst aber im selben Stundenrahmen. Wer dagegen einen festen Monatsverdienst nahe der Grenze hat, sollte nach einer Erhöhung prüfen, ob die Stunden noch passen.

Den Überblick behalten

Gerade wer mehrere Tätigkeiten ausübt, sollte die Stunden und Verdienste im Blick behalten – siehe Mehrere Minijobs gleichzeitig?. Auch die Arbeitszeiterfassung ist wichtig, denn der Arbeitgeber muss im Minijob die Arbeitszeiten dokumentieren; mehr dazu in Arbeitszeiterfassung im Minijob.

Die genaue Höhe des aktuellen Mindestlohns und der daraus folgenden Grenze findest du jederzeit auf der Website der Minijob-Zentrale, deren Aufgaben der Beitrag Die Minijob-Zentrale einfach erklärt beschreibt.

Fazit

Der Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro ist mehr als nur die Lohnuntergrenze – er bestimmt über die Kopplung auch die Minijob-Grenze von rund 603 Euro. Wer zum Mindestlohn arbeitet, kann etwa zehn Stunden pro Woche leisten; bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger. Der größte Vorteil: Erhöhungen des Mindestlohns heben automatisch auch die Verdienstgrenze, sodass dein Stundenrahmen erhalten bleibt. Wer diesen Zusammenhang versteht, kann seine Arbeitszeit souverän planen und auf Änderungen gelassen reagieren.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 im Minijob?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro pro Stunde und gilt grundsätzlich auch für Minijobber. Niemand darf dir weniger zahlen, egal in welcher Beschäftigungsform du arbeitest.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob zum Mindestlohn arbeiten?

Die Minijob-Grenze ist so an den Mindestlohn gekoppelt, dass du zum Mindestlohn etwa zehn Stunden pro Woche arbeiten kannst, ohne die Grenze zu überschreiten. Wer mehr pro Stunde verdient, darf entsprechend weniger Stunden arbeiten.

Was passiert mit der Minijob-Grenze, wenn der Mindestlohn steigt?

Weil die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie bei einer Mindestlohnerhöhung in der Regel mit. So bleibt der mögliche Stundenumfang ungefähr gleich, auch wenn der Stundenlohn höher wird.

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