Die kurze Antwort: Mit einer Schwerbehinderung hast du im Minijob dieselben Rechte wie in jedem anderen Job – plus besondere Schutzrechte: zusätzlichen Urlaub (fünf Tage bei einer Fünf-Tage-Woche, bei weniger Arbeitstagen anteilig), einen besonderen Kündigungsschutz nach sechs Monaten Beschäftigung und das Recht, Mehrarbeit abzulehnen. Bekommst du eine Erwerbsminderungsrente, kommt es vor allem darauf an, wie viele Stunden am Tag du arbeitest.
Deine besonderen Rechte
- Zusatzurlaub: Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Arbeitest du an weniger Tagen, wird anteilig gerechnet.
- Kündigungsschutz: Besteht dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate, darf dein Arbeitgeber nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamts kündigen.
- Keine Mehrarbeit: Auf deinen Wunsch musst du keine Mehrarbeit leisten.
- Kein Nachteil wegen der Behinderung: Du darfst bei Lohn, Aufgaben und Bewerbung nicht benachteiligt werden.
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Was bei Erwerbsminderungsrente gilt
- Volle Erwerbsminderungsrente: Ein Minijob ist möglich, aber arbeite weniger als drei Stunden am Tag. Mehr Stunden können Zweifel daran wecken, dass die volle Erwerbsminderung noch besteht.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Hier ist mehr Arbeitszeit möglich, die Grenze liegt bei unter sechs Stunden täglich.
- Hinzuverdienst: Die jährlichen Hinzuverdienstgrenzen liegen deutlich über dem Jahresverdienst eines Minijobs von höchstens 7.236 Euro. Lass dir deine persönliche Grenze trotzdem von der Rentenversicherung bestätigen.
- Meld den Minijob der Rentenversicherung, bevor du anfängst.
Warum ein Homeoffice-Minijob gut passen kann
Wege zur Arbeit entfallen, du kannst Pausen nach deinem Bedarf legen und deinen Arbeitsplatz zu Hause selbst einrichten. Tätigkeiten wie Datenerfassung, Texterfassung oder Buchhaltungsassistenz lassen sich gut in kurze Blöcke aufteilen. Passende Ideen findest du im Ratgeber zum Wiedereinstieg nach längerer Krankheit.
Hinweis
Die genauen Regeln zur Erwerbsminderungsrente hängen von deinem Rentenbescheid ab. Lass dich vor Beginn des Minijobs von der Deutschen Rentenversicherung beraten. Bei Fragen zum Kündigungsschutz hilft das Integrationsamt. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 208 SGB IX – Zusatzurlaub
- Gesetze im Internet: § 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung
- Gesetze im Internet: § 173 SGB IX – Ausnahmen
- Gesetze im Internet: § 207 SGB IX – Mehrarbeit
- Gesetze im Internet: § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung
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